14. Oktober 2014 von Hartmut Fischer
Teilen

Keine Nachtschicht bei Modernisierungen

Keine Nachtschicht bei Modernisierungen

Teilen
14. Oktober 2014 / Hartmut Fischer

Der Vermieter muss zwar bei der Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen oder Moderni-sierungsmaßnahmen auf den Mieter und dessen Interessen Rücksicht nehmen, dies kann aber nicht so weit gehen, dass die notwendigen Arbeiten Nachts durchgeführt werden müssten. Zu diesem Ergebnis kam das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg in einem Urteil.

In dem Streitfall wollte der Vermieter die in den Mietwohnungen installierten Erfassungsgeräte für die Heizkosten- und den Wasserverbrauch gegen moderne Geräte austauschen lassen, die funkgesteuert waren. Der Mieter war jedoch nicht damit einverstanden, dass die notwendigen Arbeiten tagsüber durchgeführt würden. Da er berufstätig war, verlangte er eine Montage nach 18:00 Uhr. Die Parteien konnten sich nicht einigen, so dass es zur Gerichtsverhandlung kam.

Der Richter entschied gegen den Mieter. Er entschied, dass die Arbeiten zwar zwei Wochen vorher angekündigt werden müssten, dann aber zwischen 10:00 Uhr und 13:00 Uhr beziehungsweise 15:00 Uhr und 18:00 Uhr durchgeführt werden könnten. Der Geräteaustausch, so das Gericht, verlange als Bagatellmaßnahme keine Ankündigung nach § 555c Abs. 1 BGB. Der Vermieter sei auch nicht verpflichtet, die Arbeiten grundsätzlich nach den Terminvorgaben des Mieters durchzuführen.

Der Mieter sei zu Duldung der Maßnahmen während den üblichen Arbeitszeiten verpflichtet. Der Vermieter sei natürlich zur Rücksichtnahme gegenüber dem Mieter verpflichtet. Im vorliegen-den Fall sei aber kein Grund zu erkennen, warum die recht schnell zu erledigenden Arbeiten nicht tagsüber ausgeführt werden könnten. Der Hinweis auf seine Berufstätigkeit sei kein ausreichender Grund. Außerdem sei es dem Mieter zuzumuten, dem Vermieter den Zugang zur Wohnung zu ermöglichen beziehungsweise eine Person seines Vertrauens hiermit zu beauftragen.

Urteil des Amtsgerichts Berlin-Lichtenberg vom 04.04.2014 – Aktenzeichen 18 C 366/13

immo:News abonnieren
Nutzen Sie unseren Informations-Service und erhalten Sie kostenlose Produktinformationen aus erster Hand, exklusive Aktionsangebote, Tipps, Tricks und aktuelle Urteile rund um das Thema Vermietung.