7. Mai 2012 von Hartmut Fischer
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Keine Prostitution in Wohngebäuden

Keine Prostitution in Wohngebäuden

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7. Mai 2012 / Hartmut Fischer

Die Kreisstadt Görlitz hatte für einen sogenannten „Privatklub“ in der Innenstadt ein Verbot verhängt. Diese Entscheidung war nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden zu Recht ergangen.

Gegen das Verbot der Kreisstadt hatte die Betreiberin einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt. Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts gab jedoch der Bauaufsichtsbehörde, die das Verbot erteilt hatte, recht.

Das Gericht unterstrich in seiner Entscheidung, dass es – ebenso wie die Baubehörde – den Standpunkt vertrete, dass die Räume, in denen der „Privatklub“ betrieben wurde, aufgrund der erteilten Baugenehmigung ausschließlich als Mietwohnungen genutzt werden dürften. Die Richter akzeptierten auch nicht den Einwand des Betreibers, dass es sich hier um eine „vereinsmäßige Kontaktpflege“ handele. Die Feststellungen der Behörde hätten eindeutig ergeben, dass die Räume zum Zweck der Prostitution genutzt würden. Dies wäre auch aus der Werbung des Etablissements ersichtlich.

Allerdings verwarfen die Richter eine Androhung der Behörde, das Mobiliar wegzunehmen. Die Unterbindung von Prostitution könne nicht durch die Wegnahme von Mobiliar sichergestellt werden.

Gegen den Beschluss ist noch die Beschwerde vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht möglich.

Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 30. März 2012 – Aktenzeichen 7 L 61/12

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