4. März 2022 von Hartmut Fischer
Teilen

Keine Sondertarife bei Grundversorgung mit Strom

Geld sparen

Keine Sondertarife bei Grundversorgung mit Strom

© Yevhen Prozhyrko / Shutterstock

4. März 2022 / Hartmut Fischer

Derzeit kommen immer häufiger Kunden von Energielieferanten in die unangenehme Lage, dass sie nicht mehr beliefert werden. Zwar wird die Stromversorgung nicht unterbrochen – man rutscht aber in die Ersatzversorgung, bei der man meist einiges mehr zahlen muss, als bisher. Einige Grundversorger haben sogar besondere Tarife für die „Grundversorgten“. Das Landgericht Frankfurt hat am 14.02.2022 hierzu entschieden, dass solche Sondertarife unzulässig sind. (Aktenzeichen 03-06 O 6/22).

Verbraucherzentrale empfiehlt, sich zu wehren

Wer nach unzulässiger Beendigung seines Energieversorgungsvertrags in der Ersatzversorgung des Grundversorgers mit teureren Preisen versorgt wird als die Bestandskunden in der Grundversorgung, sollte sich wehren. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Sie rät Betroffenen, ihren Energieverbrauch in der überteuerten Ersatzversorgung genau zu notieren, um bei entsprechenden Gerichtsurteilen Schadenersatz fordern zu können.

Eilbeschluss des Landgerichts Frankfurt mach Mut

Ein erster Beschluss im Eilverfahren des Landgerichts Frankfurt untersagte schon die überteuerten Neukundenpreise. Das Landgericht hält unterschiedliche Preise eines Grundversorgers für Neukunden und Bestandskunden für unzulässig. Die Richter untersagten die Aufspaltung bis auf Weiteres.

„Einschlägige Gesetze sind eindeutig”

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz begrüßt die Entscheidung und sieht sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. „Die Formulierungen in den einschlägigen Gesetzen sind eindeutig. Deutlich höhere Preise für Kunden, die in die Ersatzversorgung gefallen sind, als für Bestandskunden in der allgemeinen Grundversorgung, halten wir gesetzlich für ausgeschlossen“, so Fabian Fehrenbach, Referent Energierecht der Verbraucherzentrale.

Auch der Energieversorger Lichtblick ist mit Anträgen auf einstweilige Verfügungen gegen mehrere Grundversorger in Deutschland vorgegangen, um insbesondere gegen die extrem überzogenen Preise für Kunden, die in die Ersatzversorgung gefallen sind, vorzugehen. Mit einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt verzeichnet der Versorger jetzt einen ersten Erfolg. „Die Bewertung dieser Rechtsfragen sind sehr in unserem Sinne, denn sie klären auch wichtige Verbraucherrechte,“ so Fehrenbach. „Erfreulich ist, dass es auch Energieversorgungsunternehmen gibt, die die Rechtsauffassung der Verbraucherzentralen in dieser Angelegenheit teilen.“


Das könnte sie auch interessieren:

Selbstversorgung mit Strom
Solarstrom aus der Steckdose
Energiepreise: Vorsicht bei Laufzeit-Garantien


 

immo:News abonnieren
Nutzen Sie unseren Informations-Service und erhalten Sie kostenlose Produktinformationen aus erster Hand, exklusive Aktionsangebote, Tipps, Tricks und aktuelle Urteile rund um das Thema Vermietung.