Klagen gegen Straßenausbaubeiträge erfolgreich
Klagen gegen Straßenausbaubeiträge erfolgreich
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Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat zwei Klagen von Anliegern gegen Straßenausbaubeiträge stattgegeben und die von der zuständigen Kommune erhobenen Straßenausbaubeiträge, soweit sie angefochten waren, aufgehoben.
Fehler in der straßenausbaubeitragssatzung
In dem Verfahren ging es um Straßenausbaubeiträge, die von den Anliegern für notwendige Erneuerungsarbeiten im Teilbereich einer Straße von der Kommune verlangt wurden.
Das Verwaltungsgericht verwarf die Bescheide über Ausbaubeiträge aus mehreren Gründen. Zunächst stellte sie fest, dass bereits die Straßenausbaubeitragssatzung Fehler aufweise. Die Richter bemängelten, dass es in der Satzung keine wirksame Verteilungsregelung gäbe. So bemängelte das Verwaltungsgericht die Einordnung der Straßenart einer erneuerten Straße.
Einordnung der strasse nicht korrekt
Diese Einordnung ist entscheidend für die Verteilung des entstandenen Aufwands. Hierfür war die Kommune von ihrer Verkehrsplanung ausgegangen. Die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse blieben unberücksichtigt. Maßgeblich für den von den Anliegern zu tragenden Anteil des Aufwands für Verbesserungen oder Erneuerungen einer Straße sei aber der tatsächliche Anteil des Anliegerverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen. Dies gelte insbesondere auch deshalb, weil die Verkehrsplanung der Gemeinde aufgrund der tatsächlichen Verkehrsverhältnisse überholt sein könnte.
weitere Zweifel
Das Gericht hat in den Entscheidungen auf weitere Zweifel an der gegenwärtig gültigen Satzungsregelung der Beklagten hingewiesen. Aber schon allein das Fehlen der wirksamen Verteilungsregelung reichte aus, um die angefochtenen Bescheide aufzuheben.
Berufrung gegen Urteile noch möglich
Die im Dezember 2021 gefällten Urteile (Aktenzeichen 1 A 219/19 und 1 A 200/19) sind noch nicht rechtskräftig. Sie können mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.
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