Kommen jetzt höhere Gas- und Strompreise?
Kommen jetzt höhere Gas- und Strompreise?
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Berechnungen der Bundesnetzagentur für die Durchleitungsgebühren bei Strom und Gas nicht ausreichend ermittelt beziehungsweise nicht plausibel genug dargestellt wurden. Dies könnte für den Verbraucher einen erneuten Anstieg der Preise bedeuten.
In 19 Pilotbeschwerdeverfahren ging es um die Frage, wie die Gas- und Stromnetzbetreiber Preis- und Lohnentwicklungen bei den Herstellungskosten ihrer Leitungen und Anlagen berücksichtigen dürfen.
Der Düsseldorfer Kartellsenat entschied nun, dass die Bundesnetzagentur die Berechnungsgrundlagen zu ungenau seien. Außerdem würden in der Berechnungsmethode sich ergebende Unsicherheiten nicht genügend berücksichtigt. Im Ergebnis sei zum Nachteil der Unternehmen kalkuliert worden. Die Richter bemängelten beispielsweise, dass die Produktivitätssteigerungen zu hoch angesetzt wurden.
Die Bundesnetzagentur hatte sich für die Berechnung der kalkulatorischen Neuwerte auf Indexreihen des Statistischen Bundesamtes gestützt. Für nicht zur Verfügung stehende Indexreihen hatte die Agentur insbesondere einige Material- und Lohnindizes kombiniert, um für bestimmte Anlagegruppen zu nach ihrer Auffassung sachgerechten Ergebnissen zu kommen.
Gegen dieses Verfahren hatten sich fast 300 Gas- und Strom-Netzbetreiber aus dem gesamten Bundesgebiet, darunter zahlreiche Stadtwerke, gewehrt. Die 19 Pilot-Verfahren betreffen die Festsetzungen bis zum Jahr 2006. Die Netzbetreiber halten die von der Bundesnetzagentur angewendeten Preisindizes für unzutreffend. Die Auswirkungen der Berechnungsweise beträfen alle Gas- und Stromnetzbetreiber in Deutschland und betrüge pro Jahr – je nach Netzbetreiber – bis zu mehrere Millionen Euro.
Die Entscheidung der Düsseldorfer Richter kann für den Verbraucher bittere Folgen haben. Bleibt es bei dem Richterspruch, könnten die Netzbetreiber für mehrere Jahre rückwirkend höhere Netzentgelte verlangen. Die möglichen Nachforderungen würden dann auf einen Zeitraum von fünf Jahren verteilt. Wahrscheinlich würden diese Kosten dann von Energieversorgern auf die Verbraucher abgewälzt.
Gegen die Entscheidungen kann die Bundesnetzagentur binnen eines Monats nach Zustellung Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen.
Foto: (c) Andreas Morlok / www.pixelio.de