Kommt die Mietpreisbremse?
Kommt die Mietpreisbremse?
Wenn es nach den Plänen von Justizminister Heiko Maas (SPD) geht, werden Mieter in Zukunft entlastet. Doch der von ihm vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Mietpreisbremse ist noch keine beschlossene Sache. Derzeit liegt der Gesetzentwurf den anderen Ministerien vor, mit denen das Vorhaben abgestimmt werden muss. Von Seiten der CDU wird das Projekt kritisch gesehen, ohne es komplett abzulehnen.
Nach dem Entwurf sollen Maklerprovisionen für die Vermittlung einer Wohnung (normalerweise zwei Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer) vom Besteller – also normalerweise vom Vermieter – getragen werden. Anderslautende Regelungen zwischen den Mietparteien können nach dem Gesetzentwurf mit Bußgeldern geahndet werden. Derzeit werden diese Kosten üblicherweise vom Mieter getragen.
Nach dem Entwurf soll auch die Miete bei einer Neuvermietung nicht mehr frei verhandelt werden können. Geplant ist dann, dass eine neu festgelegte Miete maximal 10 % höher als die ortsübliche Vergleichsmiete sein soll. Diese Regelung soll aber nicht für erstmalig vermietete Neubauwohnungen gelten.
Außerdem soll die „Mietpreisbremse“ nicht automatisch bundesweit angezogen werden. Sie soll nur für Bereiche gelten, in denen ein angespannter Wohnungsmarkt zu verzeichnen ist. Welche Bereiche hiervon betroffen sind, sollen dann die Bundesländer entscheiden.
Aus Unionskreisen waren kritische Stimmen zu hören, die verlangten, dass die Mietpreisbremse äußerst vorsichtig eingesetzt werde. Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Jan-Marco Luczak veröffentlichten eine gemeinsame Erklärung, in der es heißt:
„Für uns ist von entscheidender Bedeutung, dass die wahren Ursachen von exorbitanten Mietsteigerungen in bestimmten Regionen bekämpft werden. Dies geht nur, wenn ausreichend neuer Wohnraum geschaffen wird. Bauherren und Vermieter müssen sich auch in Zukunft darauf verlassen dürfen, dass sich ihre Investitionen rechnen. Daher müssen Neubauten und umfassende Modernisierungen von der Deckelung der Mieten ausgenommen sein.
Das Instrument der Mietpreisbremse muss zielgenau auf Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten beschränkt sein. Da es sich um einen erheblichen Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum handelt, muss es sich zudem um eine vorübergehende Maßnahme handeln, mit der Mietinteressenten vor besonderen Verwerfungen auf den Wohnungsmärkten geschützt werden. Die Geltung der Mietpreisbremse muss daher auf einen Zeitraum von fünf Jahren beschränkt sein.
Schließlich ist uns wichtig, dass die betroffenen Länder und Kommunen selbst wirksam gegen Wohnungsknappheit vorgehen. Die Mietpreisbremse muss daher mit einem regionalen Maßnahmenplan verbunden werden, mit dem der Wohnungsmangel behoben wird. Dazu muss die öffentliche Hand eigene finanzielle Anstrengungen unternehmen sowie die Bedingungen für private Investitionen verbessern. Die Mietpreisbremse ist so auszugestalten, dass sie nicht zu einer Investitionsbremse wird.“