Kredit: Zinsen bei KfW gestiegen
Kredit: Zinsen bei KfW gestiegen
© Roman Friptuleac / Vecteezy
Die KfW ist eine der wichtigsten Institutionen, wenn es um die Förderung von Neubauten und Renovierungen von Bestandsbauten geht. Leider hat die Bank die Zinsen für die Kredite einiger Förderprogramme angehoben. Dennoch sind die Konditionen günstig und interessant, wenn Sie in einen Neubau oder Renovierungsarbeiten investieren wollen.
Was ist ein „Effizienzhaus“?
Eine wichtige Rolle bei den Fördermitteln spielt das sogenannte „Effizienzhaus“. Hierbei wird die Energie-Effizienz gegenüber einem Referenzgebäude angegeben. Je niedriger die Zahl, desto höher ist die Energieeffizienz.
Zinserhöhung vom 15.01.2025
Die neuen Zinsanhebungen gelten seit dem 15.01.2025 und betreffen auch Programme der BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude). Insbesondere für die folgenden Kredite gelten neue Konditionen (in Klammern die jeweilige Kredit-Nr. bei der KfW)
- Wohngebäude-Darlehen (Kredit-Nr. 261): Förderkredit ab 1,86 % effektivem Jahreszins für Sanierung und Kauf. Maximaler Kredit: 150.000 EUR je Wohneinheit für ein Effizienzhaus. 5 – 45 % Tilgungszuschuss.
- Einzelmaßnahmen Ergänzungsdarlehen (Kredit Nr. 358/359): Förderkredit ab 0,01 % effektiver Jahreszins – maximal 120.000 EUR je Wohneinheit. Kombination mit erhaltener Zuschussförderung möglich. Zusätzlicher Zinsvorteil bei Jahreseinkommen bis maximal 90.000 EUR. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
- Altersgerechter Umbau (Kredit Nr. 159): Förderkredit ab 2,51 % effektiver Jahreszins bis maximal 50.000 EUR. Zweckgebunden für Barrierereduzierung und Einbruchsschutz. Auch für den Kauf von entsprechend umgebautem Wohnraum.
- Wohneigentum für Familien (Kredit Nr. 308): Förderkredit für Familien mit Kindern und Alleinerziehende (einkommensabhängig) zum Kauf einer bestehenden Wohnimmobilie, die nach dem Kauf energetisch saniert werden muss. Kredit ab 0,46 %, Kredithöhe zwischen 100.000 und maximal 150.000 EUR.
Was kommt nach der Bundestagswahl?
Alle Angebote stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Unter Umständen kann es deshalb nach den Bundestagswahlen am 23.02.2025 weitere Veränderungen geben. Dann ist es möglich, dass nur noch bereits beantragte oder genehmigte Gelder freigegeben werden.
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