Kündigung wegen Beleidigung
Kündigung wegen Beleidigung
Kündigung wegen Beleidigung
Wird ein Vermieter vom Betreuer einer demenzkranken 95jährigen Frau beleidigt, kann er beiden fristlos kündigen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts München (Aktenzeichen 14 S 16950/15 vom 20.01.2016).
In dem Verfahren ging es um eine 95jährige Demenzkranke und ihren Betreuer, die beide im gleichen Haus aber in getrennten Wohnungen lebten, bei denen die alte Dame als Mieterin auftrat. Der Betreuer lag mit den anderen Mietern und dem Vermieter im Streit. Gründe waren sowohl eine Mieterhöhung als auch die Beschwerden der Nachbarn über ruhestörenden Lärm. Er schrieb deshalb sowohl an den Vermieter als auch an die anderen im Haus wohnenden Mieter. In den Briefen bezeichnete er die Empfänger als „brauner Misthaufen“ und „Terroristen. Daraufhin sprach der Vermieter sowohl gegen den Betreuer als auch gegen die Demenzkranke Frau die fristlose Kündigung aus und klagte – nachdem der Betreuer sich weigerte – auf Räumung der Wohnungen.
Unterlag der Vermieter noch in der Vorinstanz, bekam er jedoch vor dem Landgericht recht. Er müsse sich solche Beleidigungen nicht bieten lassen. Dass der Betreuer überlegt gehandelt habe und sich über die Tragweite seiner Schreiben bewusst sein musste, schloss das Gericht auch daraus, dass er mehrere solcher Pamphlete verfasst hatte.
Die 95jährige habe zwar die Schreiben weder verfasst noch gebilligt – sie bleibe dennoch als Mieterin der Wohnungen hierfür verantwortlich. Deshalb müssten sowohl der Betreuer als auch die Dame ihre Wohnungen räumen.
Foto: (c) Uta Herbert / pixelio.de