Lärmbelästigung durch Autobahn
Lärmbelästigung durch Autobahn
© Marian Vejcik / Vecteezy
Wohnungseigentümer, deren Haus sich in der Nähe der Autobahn 565 befindet, konnten wegen der Lärmbelästigung keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h auf der Autobahn durchsetzen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem Urteil vom 20.12.2024 (Aktenzeichen 18 K 5499/23).
Haus nahe an der Autobahn
In dem Verfahren wehrte sich ein Ehepaar gegen die Lärmbelästigung durch die Autobahn 565. Ihr Haus lag 350 m entfernt von der Autobahn, auf der in Höhe des Hauses beidseitig eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 km/h galt. Die Hauseigentümer forderten zunächst von der Autobahn-GmbH des Bundes eine weitere Temporeduzierung, die jedoch abgelehnt wurde. Darum versuchten sie nun auf gerichtlichem Wege. Ihren Antrag begründeten sie mit einer hohen Lärmbelästigung, die die üblichen Grenzwerte überschritten.
Keine Geschwindigkeitsbegrenzung zur Eindämmung der Lärmbelästigung
Das Verwaltungsgericht entschied jedoch gegen die Hauseigentümer. In ihrer Urteilsbegründung führte das Gericht zunächst aus, dass die Lärmbelästigung tatsächlich die Grenze der Zumutbarkeit überschritt. Die beklagte Autobahn-GmbH des Bundes habe jedoch die Belange der Anleger gegenüber den Belangen des Straßenverkehrs abgewogen und deshalb gegen eine Temporeduzierung entschieden.
Bei der Entscheidung ist man richtigerweise davon ausgegangen, dass bei der Feststellung des hin zunehmenden Lärms auch die Klassifizierung der Straße als Bundesautobahn berücksichtigt werden muss. Mit einer Temporeduzierung hätte man aber eine Lärmminderung von unter 3 db/a erreicht, was vergleichsweise gering ist.
Auch Lärmbelästigung der Landstraße muss berücksichtigt werden
Außerdem muss hier auch berücksichtigt werden, dass das Grundstück der Kläger nahe der Landstraße 261 liegt. Auf dieser Straße wird die innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzung in Höhe des Grundstücks der Kläger aufgehoben. Dies führt dazu, dass Fahrzeuge in diesem Bereich beschleunigen, was zu einer weiteren Lärmbelästigung führt. Die in diesem Zusammenhang von den Klägern ins Feld geführte Lärmbelästigung durch Motorräder können deshalb auch auf die Landstraße zurückgeführt werden und dürften die Autobahn in nur geringem Umfang betreffen.
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