Lärmberlästigung: Kinder müssen nicht die Platte putzen
Lärmberlästigung: Kinder müssen nicht die Platte putzen
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Die Lärmbelästigung, die von einer Tischtennisplatte auf einem Kinderspielplatz ausgeht, muss von den benachbarten Anliegern als sozialadäquat geduldet werden. Zu diesem Ergebnis kam das Verwaltungsgericht Trier in einem Urteil vom 24.7.2023 (Aktenzeichen 9 K 1721/23.TR)
Lärmbelästigung durch Tischtennis->Spiel
Im vorliegenden Fall hatte der Inhaber eines Einfamilienhauses geklagt wegen Lärmbelästigung geklagt. Sein Grundstück befand sich neben einem Kinderspielplatz. Der Spielplatz stand Kindern unter 14 Jahren von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr zur Verfügung. Dort wurde eine Tischtennisplatte aufgestellt. Dagegen setzt sich der Kläger zur Wehr. Er verlangt wegen der Lärmbelästigung die Entfernung der Tischtennisplatte oder zumindest eine zeitliche Begrenzung, in der die Platte benutzt werden dürfe. Der Hauseigentümer führte an, dass das Tischtennis spielen zur erheblichen Lärmbelästigung – auch in den Ruhezeiten – führe. Außerdem führte er aus, dass die Platte auch von älteren Jugendlichen und Erwachsenen genutzt würde.
lärmbelästigung durch kinder ist sozialadäquat
Das Verwaltungsgericht Trier wies die Klage jedoch ab. In der Begründung wies das Gericht darauf hin, dass die Lärmbelästigung, die an Kinderspielplätzen oder vergleichbaren Einrichtungen entsteht, vom Gesetzgeber normalerweise nicht als immissionsschutzrechtlich relevante Störung angesehen würden. Hiervon ging das Gericht auch bei dem Spielplatz aus. Der Platz sei für Kinder bis 14 Jahre aus der Nachbarschaft ausgestattet. Durch die Tischtennisplatte würde die Einrichtung nicht zu einer Sportanlage.
Die Lärmbelästigung durch einen Kinderspielplatz sei als sozialadäquat zu akzeptieren. Die von der Tischtennisplatte ausgehenden Geräusche würden die normale Geräuschbelastung nicht nennenswert steigern.
lärmbelästigung durch unbefugte
Den Hinweise, dass die Tischtennisplatte nicht nur von Kindern, sondern auch von Jugendlichen und Erwachsenen genutzt wird, lässt das Gericht so nicht gelten. Von der Gemeinde gab es keine zusätzlichen Anreize. Nutzen nicht zugelassene Personen den Spielplatz, ist das Sache der Polizei.
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