16. März 2025 von Hartmut Fischer
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Lüften der Wohnung nach Fenstertausch

Lüften der Wohnung nach Fenstertausch

© faical mohamed kasimi / vecteezy

16. März 2025 / Hartmut Fischer

Richtiges Lüften der Wohnung führt nicht nur zu einer gesunden Luft in den Zimmern, es kann dadurch beispielsweise zur Verhinderung von Schimmel beitragen. Das richtige Lüften hängt auch von der Art der Verglasung der Fenster ab. Werden Fenster getauscht, kann dies ein verändertes Lüftungsverhalten erfordern. Es kann dann eine Pflicht zum zweimaligen Querlüften bestehen. Zu diesem Ergebnis kam das Landgericht Landshut in einem Urteil vom 08.01.2025 (Aktenzeichen 15 S 339/23).

Schimmel nach Fenstertausch

In dem Verfahren klagte ein Kind im Auftrag der Mutter gegen den Vermieter. Die Mutter bewohnte die Wohnung seit 1991. Neue Fenster wurden 2001 erneuert. 2010 kam es zu Schimmelbildung in der Wohnung. Der Vermieter wies die Mieterin darauf hin, dass die Luftfeuchtigkeit in der Wohnung reduziert werden muss. Er verlangte von der Mieterin „vermehrtes, richtiges Lüften“. 2019 kam es im Bad und im Kinderzimmer wieder zur Schimmelbildung. Die Mieterin zahlte daraufhin die Miete unter Vorbehalt und verlangte vom Vermieter die Beseitigung des Schimmels. Gleichzeitig verlangte sie eine Mietminderung.

Sie bestritt, dass die Schimmelbildung auf ein falsches Lüften zurückzuführen sei. Die Schimmelbildung sei auf die neuen Fenster zurückzuführen.

Amtsgericht entscheidet für Mieter

Das Amtsgericht Landshut holte ein Sachverständigengutachten ein. Danach entschied es, dass der Schimmel im Kinderzimmer nicht auf falsches Lüften zurückzuführen sei. Im Badezimmer war der Schimmel auf falsches Nutzungsverhalten zurückzuführen. Darum verurteilte das Gericht den Vermieter zur Beseitigung des Schimmels im Kinderzimmer. Außerdem entschied das Gericht, dass im Badezimmer der Schimmel teilweise auf seine Kosten entfernt wird. Für die Zukunft sollte der Vermieter sicherstellen, dass es keine neue Schimmelbildung mehr gibt. Bezüglich der Miete sollte der Mieter einen Teil der bereits gezahlten Miete zurückzahlen. Die Miete wurde ab Juli 2021 vom Gericht um 15 % gemindert.

Landgericht: Mieter verursachte Schimmel durch falsches Lüften

Der Vermieter ging in Berufung vor das Landgericht, das zu seinen Gunsten entschied. Der Schimmel sei nicht auf einen Mangel der Mietsache zurückzuführen. Grund sei das falsche Lüften des Mieters. In der Begründung stellte das Gericht klar, dass in der Wohnung nicht nur Stoßlüften, sondern auch Querlüften möglich war. Durch Querlüften konnte der Schimmel jedoch vermieden werden. Dem Mieter sei es aber zuzumuten, dass er zweimal täglich ein 10-minütiges Querlüften durchführt.

Andere Fenster können anderes Lüften verlangen

Das Argument des Mieters, dass er bei den alten Fenstern nicht lüften musste, ließ das Gericht nicht gelten. Der Mieter hätte sein Nutzungsverhalten ändern müssen. Die Verhaltensänderung sei allgemein üblich. Der Mieter könne nicht verlangen, dass er nach einem Fenstertausch nicht lüften müsse.


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