Makler-Provision: Zweifamilienhaus bleibt Zweifamilienhaus
Makler-Provision: Zweifamilienhaus bleibt Zweifamilienhaus
© PhotographyByMK / Shutterstock
Wurde eine Immobilie als Zweifamilienhaus genutzt, ändert sich dieser Status für die Makler-Provision nicht, wenn der Käufer plant, das Gebäude als Einfamilienhaus zu nutzen. § 656c BGB ist in diesem Fall nicht anwendbar. Das entschied das Landgericht Stuttgart in einem Urteil vom 13.04.2022 (Aktenzeichen 2 O 263/21).
Doppelhaushälfte mit zwei Wohnungen
In dem Verfahren stritten ein Hauskäufer und ein Makler über die Einordnung einer Immobilie und die daraus resultierende Courtage. Hierbei ging es um den Kauf einer Doppelhaushälfte in Baden-Württemberg Ende 2021. Die Doppelhaushälfte war in zwei Wohnungen aufgeteilt: Im oberen Geschoss befand sich eine Dreizimmerwohnung von 81 Quadratmetern und im Erdgeschoss eine Vierzimmerwohnung von 95 Quadratmetern.
Nach Abschluss des Kaufes stellte der Makler dem Verkäufer für seine Dienste eine Provision in Höhe von 4,76 % in Rechnung.
streit um die Makler-Provision
Der Käufer weigerte sich jedoch, die Courtage in dieser Höhe anzuerkennen und verwies auf § 656c Abs. 1 BGB. Da er die erworbene Immobilie zukünftig als Einfamilienhaus nutzen wollte, müsse dies für die Abrechnung zugrunde gelegt werden. Der Makler beharrte jedoch auf seiner Abrechnungund klagte auf Zahlung der Provision.
Landgericht: Makler ist im Recht
Das Landgericht Stuttgart gab ihm recht und sprach ihm den Maklerlohn nach § 652 BGB zu. § 656c BGB käme in diesem Fall nicht zur Anwendung, da die Regelung nach Absatz 1 im vorliegenden Fall nicht anwendbar ist. § 656c BGB gilt danach nur für Einfamilienhäuser oder Wohnungen.
Für Makler-Provision ist Aufteilung der Immobilie entscheidend
In seiner Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass man die Aufteilung der Immobilie für die Courtage zugrunde legen müsse, die aus zwei Wohnungen bestand. Dass der Käufer die Doppelhaushälfte als Einfamilienhaus nutzen wolle, spiele hier keine Rolle. In dem Gebäude befänden sich zwei komplette Wohnungen, die den Bedarf von zwei Familien decken würde.
das könnte sie auch interesssieren:
Markierung in der Flurkarte wird für den Makler teuer
BGH entscheidet über Reservierungsgebühren beim Makler
Verkäufer täuscht arglistig – Makler hat keinen Anspruch mehr