2. Juli 2013 von Hartmut Fischer
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Maklerkosten als Werbungskosten absetzbar

Maklerkosten als Werbungskosten absetzbar

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2. Juli 2013 / Hartmut Fischer

Fallen bei einem Hausverkauf Maklerkosten an, ist es möglich, diese als Werbungskosten bei anderen vermieteten Objekten abzusetzen. Voraussetzung hierbei ist, dass das Haus von vorneherein verkauft wurde, um die Kosten der anderen Mietobjekte mitzufinanzieren. Diese Absicht muss allerdings – beispielsweise durch Klauseln im Verkaufsvertrag – belegt werden. So entschied das Finanzgericht Münster in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil.

In dem Verfahren klagte ein Eigentümer von drei Mietobjekten gegen das für ihn zuständige Finanzamt. Eines dieser Objekte hatte er mit Unterstützung eines von ihm beauftragten Makler verkauft. Zur Finanzierung seiner Mietobjekte war auf dem verkauften Grundstück eine Grundschuld eingetragen worden.

Laut Kaufvertrag sollte der Erlös vornehmlich zur Darlehenstilgung dienen. Die Kredite waren zur Finanzierung der Mietobjekte aufgenommen worden. Der Anteil am Kaufpreis sollte direkt an die entsprechenden Kreditinstitute überwiesen werden. Für den Teil des Verkaufserlöses, der zu Abdeckung der Kredite diente, machte der Verkäufer die Maklerkosten anteilig als Werbungskosten geltend. Dies wurde jedoch vom Finanzamt nicht anerkannt.

Auf seine Klage hin gab das Finanzgericht Münster jedoch dem Hausverkäufer recht. Die Richter waren der Ansicht, dass die hier entstandenen Veräußerungskosten durchaus im Zusammenhang mit den Mieteinnahmen aus den anderen Gebäuden zu sehen seien. Sie entschieden, dass die Maklerkosten als Werbungskosten anzuerkennen sind, wenn

  1. von vorneherein feststeht, dass der Verkaufserlös zur Finanzierung anderer vermieteter Immobilien genutzt werden soll und
  2. diese bereits im Vorfeld bestehende Absicht nachweisbar ist (wie hier durch den Kaufvertrag).

Urteil des Finanzgerichts Münster vom 22.05.2013 – Aktenzeichen 10 K 3103/10 E

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