Mein Müll, dein Müll – unser Müll
Mein Müll, dein Müll – unser Müll
Weil ein Mieter seine Abfallgebühren nicht komplett gezahlt hatte, wollte die Stadt Primasens die noch offenen Kosten beim Hauseigentümer eintreiben. Der wehrte sich zunächst mit Widerspruch gegen diese Maßnahme. Nachdem der Widerspruch abgelehnt wurde, klagte er vor dem Verwaltungsgericht Pirmasens. Doch auch dort unterlag der Hauseigentümer.
Die Richter stellten fest, dass in der Satzung der Stadt verankert sei, dass neben Mietern und Pächtern oder ähnlichen Personengruppen auch der Hauseigentümer für die Zahlung der Müllgebühren verantwortlich sei. Diese Regelung sei nicht zu beanstanden, da der Vermieter auch „Abfallbesitzer“ und damit auch für die Beseitigung des Mülls mitverantwortlich sei.
Allerdings könne der Vermieter den Mieter auf zivilrechtlichen Weg in Regress nehmen.
Urteil des Verwaltungsgerichs Neustadt vom 07. beziehungsweise 14.06.2010 – Aktenzeichen 4 K 311/10 NW.