12. November 2010 von Hartmut Fischer
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Mieter hat keinen Anspruch auf HDTV

Mieter hat keinen Anspruch auf HDTV

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12. November 2010 / Hartmut Fischer

Fernseh-Fans sind begeistert von der sogenannten HD-Technologie. Immer häufiger wollen Mieter auf diese modernere Form des TV nicht verzichten. Wenn die entsprechenden Sender nicht über Kabel zu empfangen sind, wird einfach eine Schüssel montiert. Doch so einfach geht das nicht, denn als Vermieter ist man nicht verpflichtet, diese Schüssel zu genehmigen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 21.09.2010 (Aktenzeichen VIII ZR 275/09).

In dem Verfahren ging es um einen Mieter, der auf seinem Balkon eine Satellitenschüssel angebracht hatte, um das Fernsehprogramm in HDTV zu empfangen. Das Haus war jedoch mit einem Breitbandkabelanschluss ausgestattet. Der Vermieter verlangte die Entfernung der Satellitenantenne und weil der Mieter sich weigerte, ging die Sache vor Gericht. Im Berufungsverfahren wurde dem Vermieter Recht gegeben. eine vom Mieter angestrengte Revision vor dem BGH wurde dort abgewiesen. Damit wurde die Entscheidung des Berufungsgerichtes bestätigt.

Die Richter bestätigten in ihrer Begründung ausdrücklich die Einschätzung des Berufungsgerichts. Danach hat der Mieter ein durch das Grundgesetz garantiertes Informationsbedürfnis (Artikel 5, Absatz 1: „Jeder hat das Recht, … sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“). Diesem Informationsrecht wird aber ausreichend Rechnung getragen, wenn der Vermieter – wie in diesem Fall – einen Breitbandkabelanschluss bereitstellt.

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