28. Januar 2011 von Hartmut Fischer
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Mieter muss Vermieter nichts weiß machen

Mieter muss Vermieter nichts weiß machen

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28. Januar 2011 / Hartmut Fischer

Wieder einmal meldet sich der Bundesgerichtshof (BGH) bezüglich der „Farbklauseln“ im Mietvertrag zu Wort. Und wieder einmal zieht der Vermieter den Kürzeren. Darum gleich unser Tipp vorweg: Verzichten Sie auf alle Vorschriften bezüglich der farblichen Gestaltung einer Mietwohnung. Kommt es zur juristischen Auseinandersetzung dürften Sie so gut wie keine Chance haben.

In dem jetzt veröffentlichten Beschluss lehnte es der BGH ab, eine Revision anzunehmen. In dem Verfahren ging es um die Frage, ob eine Mietvertragsklausel wirksam ist, nach der der Mieter die Wohnung weiß gestrichen bei Mietende zurückgeben muss. Die Vorinstanzen hatten sich bereits auf die Seite des Mieters gestellt. Das Berufungsgericht hatte zwar eine Revision zugelassen, die aber vom BGH abgelehnt wurde. In dem Beschluss führten die Richter aus, dass Vorgaben zur Farbwahl zwar grundsätzlich bei Rückgabe der Wohnung möglich seien, dabei müsse dem Mieter aber noch ein ausreichender Spielraum belassen werden.

Die Einschränkung auf die Farbe „Weiß“ sei abzulehnen, da der Mieter dadurch unangemessen benachteiligt würde. Dem Interesse des Vermieters, die Wohnung rasch wieder zu vermieten, würden auch andere dezente Farbtöne Rechnung tragen.

Da die „Farbklausel“ ungültig war, musste der Mieter nun die Wohnung überhaupt nicht renovieren.

Beschluss des Bundesgerichtshof vom 14.12.2010,  Aktenzeichen: VIII ZR 198/10 – veröffentlicht am 27.01.2011

Foto: (c) Thomas Siepmann / www.pixelio.de

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