8. Oktober 2012
Mietrechtsänderungsgesetz im Rechtsausschuss
Mietrechtsänderungsgesetz im Rechtsausschuss
Am kommenden Montag befasst sich der Rechtsausschuss des Bundestages mit dem Mietrechtsänderungsgesetz. Insgesamt sollen elf Sachverständige zu diesem Gesetzt gehört werden.
Zur Debatte stehen die folgenden Punkte:
- Mietminderung soll bei energetischen Sanierungen für bis zu drei Monate ausgeschlossen werden.
- Contracting-Kosten sollen als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden können.
- Zahlungsverzug bei der Mietkaution soll wie Zahlungsverzug bei der Miete behandelt werden und damit eine fristlose Kündigung ermöglichen.
- Mieterhöhungen sollen nicht mit zusätzlichen Kosten durch Wohnungsmodernisierung zusammenfallen (Antrag SPD).
- Kommunen sollen ein Interventionsrecht erhalten, um Maßnahmen zur Steigerung des Wohnwertes zu verhindern, die zu prekäre Mietsituationen in bestimmten Wohnbereichen führen (Antrag SPD).
- Es sollen nur 9 % statt bisher 11 % der Modernisierungskosten als Mieterhöhung umgelegt werden können (Antrag SPD).
- Einführung eines Qualifizierten Mietspiegels und eines Betriebs- und Heizkostenspiegels für ganz Deutschland (Antrag Die Linke).
- Wohnkosten sollen 30 % des Nettoeinkommens eines Mieterhaushaltes nicht überschreiten (Antrag Die Linke).
- Gerechtere Verteilung der Kosten für eine energetische Sanierung auf Allgemeinheit, Eigentümer und Mieter (Antrag Bündnis 90 / Die Grünen).
- Ohne betrügerische Absicht zahlungsunfähige Mieter sollen nicht unter den Begriff der Mietnomaden fallen (Antrag Bündnis 90 / Die Grünen).
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