28. Oktober 2013 von Hartmut Fischer
Teilen

Mietvertrag darf auf Lebenszeit des Mieters befristet werden

Mietvertrag darf auf Lebenszeit des Mieters befristet werden

Teilen
28. Oktober 2013 / Hartmut Fischer

Das Landgericht Freiburg hat in einem Verfahren entschieden, dass der Abschluss eines Mietvertrages für Wohnraum auf die Lebenszeit des Mieters begrenzt werden darf. Die Richter sahen hierin keinen Verstoß gegen § 575 BGB.

Nach § 575 BGB kann ein Mietverhältnis „auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit

  1. die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,
  2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
  3. die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will

und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Das Gericht hatte nun die Frage zu klären, ob ein auf Lebenszeit des Mieters abgeschlossener Mietvertrag gegen die Bestimmungen des § 575 BGB verstoße und darum unwirksam sei. Der Richter am zuständigen Amtsgericht sah in der Vereinbarung keinen Gesetzesverstoß.

Im Berufungsverfahren kam auch das Landgericht Freiburg zu der Überzeugung, dass eine Befristung auf Lebenszeit des Mieters keinen Verstoß gegen § 575 BGB darstelle. Die Richter bestätigten zwar, dass es sich bei einem solchen Mietvertrag durchaus um einen Vertrag nach § 575 handele. Es sei aber Sinn der gesetzlichen Regelung, dass das Mietverhältnis nicht ohne Kündigungsfrist für den Mieter ende. Es solle damit lediglich sichergestellt werden, dass der Mieter seine Wohnung nicht verliere. Vor diesem Hintergrund sei in einer Befristung bis zum Tod des Mieters kein Verstoß gegen § 575 BGB zu erkennen.

Urteil des Landgerichts Freiburg vom 21.03.2013 – Aktenzeichen 3 S 368/12

immo:News abonnieren
Nutzen Sie unseren Informations-Service und erhalten Sie kostenlose Produktinformationen aus erster Hand, exklusive Aktionsangebote, Tipps, Tricks und aktuelle Urteile rund um das Thema Vermietung.