26. Mai 2023 von Hartmut Fischer
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Mietwohnung dem Sohn überlassen?

Mietwohnung dem Sohn überlassen?

© Zerbor / Shutterstpcl

26. Mai 2023 / Hartmut Fischer

Ein Mieter kann die Mietwohnung seinem Kind überlassen. Dies stellt an sich noch keine unbefugte Gebrauchsüberlassung nach den §§ 540 und 553 BGB dar. Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Mieter die Wohnung auch weiterhin mit nutzt. Die Wohnung muss nicht den Lebensmittelpunkt des Mieters darstellen. Zu diesem Ergebnis kam das Landgericht Berlin in einem Urteil vom 30.01.2023 (Aktenzeichen 64 S 204/22).

Vermieter kündigt wegen unbefugteR Gebrauchsüberlassung

In dem Verfahren ging es um die Kündigung, die ein Vermieter ausgesprochen hatte, weil seine Mieter die Wohnung dem Sohn überlassen hatten. Die Mieter hatten die Kündigung nicht anerkannt. Da sie sich weigerten, die Wohnung zu räumen, reichte der Vermieter beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eine Räumungsklage ein.

Das Amtsgericht stellte sich auf die Seite des Vermieters. Es vertrat die Ansicht, dass es im Streitfall um eine unbefugte Gebrauchsüberlassung handelt. Die Mieter hätten ihren Lebensmittelpunkt nicht mehr in der angemieteten Wohnung. Die Mieter akzeptierten das Urteil nicht und gingen vor dem Landgericht Berlin in Berufung.

Landgericht widerspricht: Sohn ist keine „dritte Person“

Das Landgericht hob die Entscheidung des Amtsgerichts wieder auf. Es stellte fest, dass im vorliegenden Fall keine unbefugte Gebrauchsüberlassung an Dritte (§§ 540 und 553 BGB) stattgefunden habe. Der Sohn der Mieter könne nicht als Dritter im Sinne der gesetzlichen Vorschriften angesehen werden. Deshalb gebe es keinen Kündigungsgrund.

Mieter muss wohnung weiter mitnutzen

Allerdings ist es nach Meinung des Landgerichts erforderlich, dass der Mieter die Wohnung auch weiterhin zumindest mit nutze. Es muss eine Teil Gebrauchsüberlassung vorliegen. Davon kann schon ausgegangen werden, wenn der Mieter ein Zimmer der Wohnung selbst nutzt, persönliche Gegenstände in der Wohnung verbleiben oder der Mieter weiterhin über Schlüssel zur Wohnung verfügt. Es sei nicht entscheidend, ob der Mieter weiterhin seinen Lebensmittelpunkt in der angemieteten Wohnung hat.


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