28. Juni 2022 von Hartmut Fischer
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Mini-Photovoltaikanlagen

Mini-Photovoltaikanlagen

© anatoliy_gleb /Shutterstock

28. Juni 2022 / Hartmut Fischer

Bei den horrend steigenden Strompreisen suchen auch Ihre Mieter nach Auswegen aus der Kostenfalle. Dabei erfreuen sich sogenannte Mini-Photovoltaikanlagen steigender Beliebtheit. Doch muss der Vermieter die Installation solcher Anlagen dulden?

Was ist ein Balkonkraftwerk?

Mini-Photovoltaikanlagen werden im Volksmund gerne als Balkonkraftwerke bezeichnet. Auch im Handel taucht der Name „Balkon-Solaranlage“ auf. Andere Bezeichnungen sind beispielsweise „Stecker-Photovoltaik“ oder „Ein-Modul-Anlage“. Wie der Name schon sagt, arbeiten diese kleinen Anlagen nach dem Prinzip der großen Photovoltaik-Anlagen. Bis 2018 war es umstritten, ob die Montage von Mini-Photovoltaikanlagen zulässig ist. Seit Mai 2018 ist die Montage und Nutzung jedoch erlaubt.

Ein Balkonkraftwerk besteht aus einem Solarmodul, mit dem der Strom erzeugt wird, und einem Wechselrichter, der den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt. Über eine Energiesteckdose wird dann der Strom ins Netz eingespeist. Meist werden die Anlagen als Komplettpaket mit entsprechendem Befestigungsmaterial verkauft.

Die Mini-Fotovoltaikanlagen eignen sich normalerweise nicht zur Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz. Sollte ein Haushalt nicht den gesamten Strom verbrauchen, sollte man die nicht verbrauchte Energie in einem Akku speichern.

Darf der Mieter ein Balkonkraftwerk betreiben?

Will ein Mieter eine Mini-Fotovoltaikanlage beispielsweise auf seinem Balkon betreiben, benötigt er in fast allen Fällen die Einwilligung seines Vermieters. Bei der Installation der Energiesteckdose oder der Montage der Anlage kommt es zu Eingriffen in die Bausubstanz. Hierfür ist immer die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Auch wenn die Anlage das Erscheinungsbild des Gebäudes insgesamt beeinträchtigt, hat der Vermieter ein Mitspracherecht. Werden durch die Anlage Nachrüstungen am allgemeinen Stromnetz erforderlich, benötigt der Mieter auch dann die Genehmigung des Vermieters.

Die Zustimmung des Vermieters

Sollte ein Mieter um die Genehmigung zur Installation einer Mini-Photovoltaikanlage bitten, sollte diese immer nur unter folgenden Bedingungen erteilt werden:

  • Der Standort der Anlage wird vom Vermieter vorgegeben.
  • Die Montage darf nur von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.
  • Die Anlage muss der DIN VDE 0100-511 entsprechen.
  • Sie ist vom Mieter bei der Bundesnetzagentur und beim Netzbetreiber anzumelden.
  • Alle Schäden, die sich aus der Installation und dem Betrieb des Kraftwerks ergeben, gehen zulasten des Vermieters
  • Der Mieter stellt sicher, dass die Anlage eine maximale Leistung von 600 Watt erzeugt.

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