Miteigentumsanteil an vermieteten Hausgrundstücken
Miteigentumsanteil an vermieteten Hausgrundstücken
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Wird eine Mietwohnung verkauft, tritt der Käufer in die bestehenden Mietverträge ein. Dies gilt auch dann, wenn lediglich ein Miteigentumsanteil an einem vermieteten Hausgrundstück erworben wird. Zu diesem Ergebnis kam das Kammergericht Berlin in einem Beschluss vom 15. Dezember 2020 (1 W 1461/20).
Das Kammergericht stellte in seiner Begründung fest, dass der § 566 Abs. 1 BGB auch in Fällen anzuwenden sei, in denen ein Dritter Miteigentumsanteile an einem vermieteten Hausgrundstück erwirbt. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Erwerber des Miteigentumsanteil bereits Anteile an dem Grundstück besitze oder nicht. Im umgekehrten Fall wird der Erwerber auch alleiniger Vermieter, wenn er alle Miteigentumsanteile erwirbt. In allen Fällen würde bei dem Erwerb ein neues Mietverhältnis begründet, das inhaltsgleich zu den bisherigen Mietvertrag sein müsse.
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