28. März 2025 von Hartmut Fischer
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Musterfeststellungsklage bei Gaspreisregelung erfolgreich

Musterfeststellungsklage bei Gaspreisregelung erfolgreich

© Johannes Hansen / Vecteezy

28. März 2025 / Hartmut Fischer

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. konnte sich in einer Musterfeststellungsklage vor dem Kammergericht Berlin gegen einen Gaslieferanten am 21.03.2025 durchsetzen. Die Zentrale hatte bemängelt, dass der Gaslieferant bei Neukunden und Bestandskunden unterschiedliche Preise festlegte. (Aktenzeichen MK 1/22 EnWG)


Bei einer Musterfeststellungsklage können Verbraucherschutzverbände im Namen einer Vielzahl von Betroffenen gegen ein Unternehmen klagen. Im Rahmen der Klage soll dann geklärt werden, ob die Betroffenen Ansprüche gegenüber dem beklagten Unternehmen geltend machen können. Allerdings stellt das Urteil zunächst lediglich fest, ob das Unternehmen haftet. Das Urteil ermöglicht den an der Musterfeststellungsklage Beteiligten, individuelle Ansprüche gegen das beklagte Unternehmen durchzusetzen.


Musterfeststellungsklage gegen unterschiedliche Gaspreise

In dem Verfahren ging es um die Abrechnung von Gaslieferungen in der Zeit vom 02.12.2021 bis 30.04.2022. In dieser Zeit berechnete der Gaslieferant für Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung höhere Arbeitspreise als den Bestandskunden. Dies hielt die Verbraucherzentrale für unzulässig. Das Unternehmen verwies im Verfahren auf die Ende 2021 stark gestiegenen Beschaffungspreise für Gas. Dieser hätte zu einem sehr starken Anstieg der Kunden im Bereich Grund- und Ersatzversorgung geführt.

Kammergericht gibt Musterfeststellungsklage statt

Das Kammergericht hielt die unterschiedliche Preisfestlegung für Neu- und Bestandskunden  jedoch für unzulässig. Während der Verhandlung stellte das Gericht klar, dass schon nach der für den zu entscheidenden Zeitraum maßgeblichen alten Rechtslage keine Preisdifferenzierung zwischen Bestandskunden und Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung erlaubt sei. Insbesondere die gestiegenen Energiebeschaffungspreise stellten keinen rechtlich zulässigen, sachlichen Grund für die Differenzierung dar.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung ist die Revision zum Bundesgerichtshof innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe möglich.


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