8. November 2012 von Hartmut Fischer
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Neubau mit 15 Wohneinheiten ist zumutbar

Neubau mit 15 Wohneinheiten ist zumutbar

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8. November 2012 / Hartmut Fischer

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat einen Antrag zweier Anlieger abgelehnt, die sich gegen Bau eines Mehrfamilienhauses mit 15 Wohneinheiten wehrten. Die Richter vertraten die Ansicht, der Neubau könne den Anliegern zugemutet werden und verweigerten vorläufigen Rechtsschutz.

Auf dem Gelände, auf dem der Neubau errichtet werden sollte, stand zuvor das Gemeindehaus einer Kommune. Nachdem verschiedene Alternativen zur Nutzung des Gebäudes gescheitert waren, wurde der Bau des Mehrfamilienhauses genehmigt. Die Anlieger fühlten sich durch den Neubau unzumutbar belästigt, weshalb sie vorläufigen Rechtsschutz beantragten.

Die Richter des Verwaltungsgerichts Osnabrück sahen indes keine Verletzung der Nachbarschaftsrechte und lehnten den Rechtsschutz ab. Das Gericht beanstandete auch die Anzahl der Wohneinheiten nicht. Sie stellten fest, dass das Gebäude den vorgeschriebenen Grenzabstand einhalte. Deshalb sei den Nachbarn ein störungsfreies Wohnen möglich. Auch die Privatsphäre der Nachbarn sei ausreichend garantiert.

Da nach Meinung des Gerichts auch durch die Nutzung der Stellplätze keine unzumutbare Lärmbelästigung entstehe, wurde der Antrag auf Rechtsschutz abgelehnt.

Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 14.05.2012 – Aktenzeichen 2 B 7/11)

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