Neue europäische Gebäuderichtlinie: was kommt da auf uns zu?
Neue europäische Gebäuderichtlinie: was kommt da auf uns zu?
© Baumeister Ing. Engelbert Hosner, EUR ING. ... www.bauwissen.at / pixelio.de
Vielen Immobilieneigentümern machen die derzeitigen Diskussionen auf EU Ebene bezüglich einer neuen europäischen Gebäuderichtlinie Kopfzerbrechen. Mit der Richtlinie sollen Immobilien energieeffizienter werden. Hier ist auch eine Sanierungspflicht für Altbauten in der Diskussion. In diesem Beitrag wollen wir den aktuellen Stand der Diskussion analysieren.
Noch ist nichts beschlossen
Um Missverständnisse gleich auszuschließen: in diesem Artikel sprechen wir nicht von einer bereits verabschiedeten Gebäuderichtlinie. Wir möchten hier lediglich den Stand der Diskussion zu diesem Thema wiedergeben. Viele Punkte sind auch noch nicht abschließend besprochen. Es lässt sich zwar eine Tendenz erkennen, die vorrangig Altbauten mit einem geringen bis gar keinen Energieeffizienzstandard betreffen.
Die aktuelle Situation
Nur 10 % der Bestandsimmobilien erreichen den Energieeffizienz-Standard EH 55. Neubauten erreichen diesen Standard. Im Energieausweis entspricht der für Neubauten vorgeschriebene Mindeststandard der Einstufung „A“. Nach der geplanten neuen europäischen Gebäuderichtlinie sollen nun Immobilieneigentümer, deren Gebäude lediglich die Energieeffizienzklassen G oder H erreichen, verpflichtet werden, ihre Häuser so weit zu sanieren, dass sie bis 2030 die Energieeffizienzklasse F erreichen.
Ziel der EU ist es, dass man innerhalb der Union bis 2050 Emission frei sein will. Bis zu diesem Zeitpunkt soll auch auf fossile Energieträger verzichtet werden. In der geplanten Gebäuderichtlinie orientiert man sich am Energieausweis und fordert darin, dass
bis 2027 alle öffentlichen Gebäude und Nichtwohngebäude so energetisch so weit saniert sind, dass die Energieeffizienzklasse „F“ erreicht wird.
bis 2030 müssen alle öffentlichen Gebäude und Nichtwohngebäude die Effizienzklasse „E“ erreichen.
Wohngebäude bis 2030 die Effizienzklasse „F“ erreichen.
Wohngebäude bis 2033 die Effizienzklasse „E“ erreichen müssen.
Nur das Ziel ist klar
Das so definierte Ziel hat natürlich zunächst bei vielen Immobilieneigentümern zu einem Aufschrei des Entsetzens geführt. Bei genauerem Hinsehen kommen jedoch Experten zu dem Ergebnis, dass hier das alte Sprichwort gilt, dass nicht so heiß gegessen wird, wie gekocht. Die meisten detaillierten Regelungen fehlen noch. Keiner weiß außerdem, wann die Richtlinie verabschiedet wird. Nach einer Verabschiedung ist dann noch offen, wann die Richtlinie in Deutschland in die Praxis umgesetzt wird.
Sanierung meist ohnehin notwendig
Auch in anderer Richtung geben Experten Entwarnung. Michel Durieux vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) weist beispielsweise in der Deutschen Handwerkszeitung darauf hin, dass in der Regel vorrangig Gebäude betroffen sein dürften, bei denen ohnehin in den nächsten 10 bis 15 Jahren Sanierungsarbeiten durchgeführt werden müssen.
Fachleute weisen in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass der Klimawandel zum Handeln drängt. Man geht auch in der Politik davon aus, dass neue Bestimmungen mit neuen Fördermöglichkeiten einhergehen werden. Man geht also davon aus, dass auch ein finanziell schlecht gestellter Personenkreis in die Lage versetzt wird, die Forderungen zu erfüllen.
verabschiedung wird noch dauern
Bis es zu einer neuen Gebäuderichtlinie kommt, wird noch viel Zeit ins Land gehen. Bisher haben der Europäische Rat und das Europäische Parlament ihre Stellungnahmen zum Vorschlag der Kommission abgegeben. Die Gremien suchen nun einen Kompromiss. Unter Umständen kann sich dies so lange hinziehen, dass der angepeilte Zeitplan nicht eingehalten werden kann.
Dabei wird es auch eine Rolle spielen, für die EU ein einheitliches Energieeffizienz-Niveau zu finden. Da die Bestimmungen innerhalb Deutschlands bereits im Vergleich zu anderen EU-Staaten hoch ist, kann man davon ausgehen, dass die Bestimmungen für Deutschland weniger hart sein werden, wie für andere Mitgliedsländer der EU.