Neuer Entwurf zu Gunsten der Mieter
Neuer Entwurf zu Gunsten der Mieter
Das Ministerium für Justiz hat den im Mai 2011 vorgelegten ersten Referentenentwurf zur Änderung des Mietrechts nun überarbeitet. In der Neufassung wird der Begriff der energetischen Sanierung zugunsten der Mieter enger erfasst als im ursprünglichen Papier.
Nach der neuen Vorlage wird es aber dabei bleiben, dass Mieter bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen innerhalb von drei Monaten kein Recht auf Mietminderung haben. Im jetzt vorliegenden Entwurf gehören aber Maßnahmen zur Reduzierung des Wasserverbrauchs nicht mehr zu den energetischen Modernisierungsmaßnahmen. Auch Maßnahmen zur Energie-Effizienz oder zum allgemeinen Klimaschutz wurden ausgenommen. Nun gelten als energetisch nur Maßnahmen, bei denen Endenergie und nicht erneuerbare Primärenergie in Bezug auf die Mietwohnung eingespart werden.
Auch die Möglichkeit, nach energetischen Modernisierungen die Miete anzuheben, wurde im neuen Entwurf gegenüber der ersten Vorlage stark zurückgenommen. Nach dem neuen Papier ist es nicht mehr möglich, nach Maßnahmen zum allgemeinen Klimaschutz eine Modernisierungsmieterhöhung vorzunehmen. Dies gilt nur noch, wenn die Maßnahme sich direkt auf die Mietwohnung auswirkt. Eine Duldungspflicht der Maßnahmen bleibt jedoch weiter bestehen.