Neues Gesetz – neue Kosten für Vermieter
Neues Gesetz – neue Kosten für Vermieter
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Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Klimaschutzgesetz für verfassungswidrig erklärte, hat die Bundesregierung Änderungen beschlossen. Unter anderem sollen nun die CO2-Kosten, die vom Mieter verursacht werden zur Hälfte vom Vermieter getragen werden.
Seit Beginn 2021 müssen Unternehmen für jede verursachte Trommel CO2 25 € an den Staat abführen. Geplant ist, dass diese „Strafgebühr“ bis 2025 auf 55 € angehoben werden soll. Diese CO2-Steuer wird natürlich von den Unternehmen auf den Verbraucher abgewälzt. Die so entstehenden Mehrkosten sollen nun zur Hälfte von den Vermietern getragen werden. Allerdings haben die Vermieter keinen Einfluss auf den Verbrauch beispielsweise der Heizmittel.
Die Vermieterorganisationen sprechen sich mit deutlichen Worten gegen diese Regelung aus. Kai Warnecke – Präsident des Spitzenverbands der privaten Wohnungswirtschaft „Haus und Grund“ – machte in einer Pressemitteilung deutlich: „,dass Vermieter nun 50 Prozent der von den Mietern verursachten CO2-Kosten tragen müssen, ist nicht akzeptabel.“
Warnecke unterstrich in seinem Statement, dass der Vermieter keinen Einfluss darauf habe, wie viel der Mieter heizt oder wie viel Warmwasser er verbraucht. Er hält deshalb den Beschluss der Bundesregierung aus klimaschutzpolitischer Sicht für kontraproduktiv. Gleichzeitig machte er deutlich, dass die Mehrkosten, die die Vermieter zu tragen hätten, für energetische Sanierungen nicht mehr zur Verfügung stünden.
Der Verbandspräsident kündigte bereits an, dass man die Regelung verfassungsrechtlich prüfen lassen werde. Er rechne zudem damit, dass viele Vermieter nun die Mieten erhöhen müssten, um die zusätzliche finanzielle Belastung kompensieren zu können. In einem Resümee stellte Warnecke fest: „Der Regierungsbeschluss wird zu einer tieferen Spaltung der Gesellschaft führen. Die Bundesregierung möchte offensichtlich die großen Lasten der Energiewende im Gebäudebestand auf die 3,9 Millionen privaten Vermieter abwälzen. Gleichzeitig wird ihnen durch überzogene Mietregulierungen die finanzielle Grundlage entzogen. Am Ende der Kanzlerschaft Angela Merkels ist das vermietete Privateigentum in akuter Gefahr“.
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