Farbige Wände beim Einzug als Gebrauchsspuren gewertet
Wenn es zum Streit zwischen Vermieter und Mieter kommt, geht es in vielen Fällen um die Schönheitsreparaturen. Die Gerichte legen hier strenge Maßstäbe zu Ungunsten der Vermieter an. Schönheitsreparaturen müssen grundsätzlich im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart werden. Allerdings werden diese Klauseln erst wirksam, wenn die Wohnung im renovierten Zustand übernommen wird. Das Landgericht Krefeld sah beispielsweise …
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