18. Mai 2021 von Hartmut Fischer
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Pflicht für neuen Energieausweis

Pflicht für neuen Energieausweis

© Tim Reckmann / pixelio.de

18. Mai 2021 / Hartmut Fischer

Seit Mai 2021 gelten neue Regeln für die Energieausweise. Diese Regeln gelten nun für alle nach dem 1.5.2021 erstellten Energieausweise. Sie sind also auch zu beachten, wenn ein alter Energieausweis seine Gültigkeit verliert. Dies ist zehn Jahre nach Ausstellung der Fall. Die Änderungen wurden im Rahmen der Überführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) in das Gebäude Energiegesetz (GEG) eingeführt.

Laut GEG informiert der neue Energieausweis über die eingesetzte Anlagetechnik, die Treibhausgas-Emissionen und den baulichen Wärmeschutz der Gebäudehülle. Der Ausweis ist nun auch von Maklern dem potentiellen Mieter, Pächter oder Käufer einer Immobilie vorzulegen. Inhaltlich wurde der Energieausweis erweitert. Neben den bereits vorhandenen Angaben muss der Energieausweis nun auch Auskunft über folgende Fakten geben:

••• Jährlicher Ausstoß von Treibhausgasen durch Warmwasseraufbereitung, Heizen, Belüften und Kühlen des Hauses in Kilogramm
••• Sanierungsstand (Inspektionstermine)
••• Modernisierungsempfehlungen (z. B. Heizleitungs-Dämmung, Austausch der Thermostatventile)
••• Effizienzklassen von A+ bis H. Die Klassen A+ bis B entsprechen dem heute möglichen Neubaustandard. Die folgenden Buchstaben stehen für immer schlechtere Effizienzwerte.

Der neue Energieausweis wird benötigt, wenn eine Immobilie neu errichtet wird oder umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen nach GEG durchgeführt wurden. Der Ausweis kann von Energieberatern oder beispielsweise von Architekten erstellt werden. Wer kein Energieberater ist, muss sich aber durch besondere Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen hierfür qualifizieren. Zugelassene Energieberater findet man auf der Internetseite der Energie-Effizienz-Experten, die von der deutschen energie agentur (dena) im Auftrag des Bundes betrieben wird.

Schummeln bei den Daten lohnt sich für die Eigentümer der Immobilien nicht. Sie haften für die Richtigkeit ihrer Angaben und können im Zweifelsfall haftbar gemacht werden.

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