Photovoltaik-Vergütung bleibt stabil
Photovoltaik-Vergütung bleibt stabil
Zumindest bis zum Jahresende werden die Vergütungssätze für den Strom, den neu installierte Phoovoltaikanlagen in das öffentliche Netz speisen, stabil bleiben. Das haben die Berechnungen der Bundesnetzagentur ergeben. Damit kann jeder, der in diesem Jahr eine Photovoltaikanlage installiert, eine Vergütung zwischen 21,11 und 28,74 Cent pro Kilowattstunde für eingespeisten Strom erhalten.
Ob die Einspeisungsvergütungen abgesenkt werden, hängt von der Anzahl der installierten Anlagen ab. Auf der Basis von März bis Mai wird der Umfang der Anlagen von der Bundesnetzagentur hochgerechnet. 2011 wurden in diesem Zeitraum Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt etwa 700 Megawatt in Betrieb genommen. Hochgerechnet auf zwölf Monate entspricht dies einem jährlichen Zubauwert von ca. 2.800 Megawatt.
„Mit den jetzt veröffentlichten Daten verschaffen wir allen Marktakteuren schnellstmöglich Klarheit, von welchen Vergütungssätzen für neue Solaranlagen sie zum 1. Juli 2011 ausgehen können. Die Vergütungssätze für Anlagen, die ab dem 1. Juli in Betrieb gehen, werden nicht sinken.“ sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Das EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) sieht ab dem 1. Juli 2011 nur dann eine Senkung der Vergütungssätze um drei oder mehr Prozent für neu installierte Solaranlagen vor, wenn der Zubau festgelegte Schwellenwerte überschreitet. Dafür müsste aber der Zubau von März bis Mai 2011 bei über 875 Megawatt beziehungsweise auf zwölf Monate hochgerechnet bei über 3.500 Megawatt liegen.
Die Betreiber von PV-Anlagen sind verpflichtet, der Bundesnetzagentur Standort und Leistung ihrer Anlagen zu melden. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht auf ihrer Internetseite monatsgenau die vorläufige Einzeldaten (zzt. bis einschließlich April 2011). Die endgültigen Ergebnisse werden Ende Juni im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Foto: (c) Alexander Hauk / www.pixelio.de