14. März 2023 von Hartmut Fischer
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Photovoltaik: Was ist umsatzsteuerfrei?

Photovoltaik: Was ist umsatzsteuerfrei?

© claudianass238148,/ vecteezy

14. März 2023 / Hartmut Fischer

Seit diesem Jahr (2023) sind Photovoltaikanlagen von der Mehrwertsteuer (richtiger Umsatzsteuer) befreit. Doch gilt das für eine komplette Anlage oder nur für bestimmte Komponenten? Antwort auf diese Frage gibt das Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums der Finanzen vom 27.02.2023.

Das Rundschreiben können Sie hier im Original lesen

Was sind „wesentliche Komponenten“?

Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für Solarmodule und „wesentliche Komponenten“ einer Photovoltaikanlage. Bisher war der Begriff der „wesentlichen Komponenten“ nicht näher definiert. In seinem Rundschreiben erläutert das Finanzministerium nun, was darunter zu verstehen ist.

Bisher ging man davon aus, dass es sich hier ausschließlich um PV-spezifische Komponenten handelt. Das Bundesfinanzministerium teilt dazu mit, dass aber auch Teile , die „geliefert und installiert werden, um PV-Anlagen zu errichten und zu betreiben“ hierzu gehören.

Paket vereinfacht Berechnung

Umsatzsteuerfrei sind nach dem Schreiben auch „Paketlösungen“. Damit sind auch notwendige Zusatzleistungen (z.B. Erweiterung des Zählerschranks). Diese Komponenten sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn

  • sie in einem direkten Zusammenhang mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage stehen und
  • beim selben Betrieb in Auftrag gegeben werden, der die Anlage errichtet.

Werden die Komponenten bei verschiedenen Betrieben oder Handwerkern in Auftrag gegeben, sind die Paketkomponenten umsatzsteuerpflichtig.

Beispiel: Bei einem Unternehmen wird die Komplettanlage inklusive Einbau einer Zählerschrankerweiterung in Auftrag gegeben, bleibt die Erweiterung umsatzsteuerfrei. Eine Firma übernimmt die Zählerschrankerweiterung. Eine andere Firma (zum Beispiel ein Dachdeckerbetrieb) installiert die Photovoltaikanlage. Die  Zählerschrankerweiterung ist Umsatzsteuer-pflichtig.


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