Preisgarantie bleibt gültig
Preisgarantie bleibt gültig
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Das Landgericht Düsseldorf hat dem Energielieferanten ExtraEnergie untersagt, während der Dauer von Preisgarantien die Preise mit der Begründung anzuheben, dass die Beschaffungskosten gestiegen sind. Obwohl der Beschluss des Gerichts noch nicht rechtskräftig ist, dürfte die Entscheidung für die Zukunft richtungsweisend sein.
landgericht: keine preiserhöhung wegen gestiegener beschaffungskosten
Mit Erfolg ist die Verbraucherzentrale NRW gegen die Preiserhöhungen des Energieversorgers ExtraEnergie GmbH vorgegangen. Das Landgericht Düsseldorf untersagt auf Intervention der Verbraucherzentrale dem Unternehmen, Preiserhöhungen für Strom und Gas wegen steigender Beschaffungskosten auf dem Großhandelsmarkt anzukündigen, wenn die Verträge eine Preisgarantie enthalten (Beschluss vom 26.08.2022, Az: 12 O 247/22). ExtraEnergie muss weiterhin zu den vertraglich vereinbarten Preisen beliefern.
verbraucherzentrale mit Beschluss sehr zufrieden
Die Verbraucherzentrale zeigte sich mit der Entscheidung sehr zufrieden. „Das ist eine gute Nachricht für Verbraucher:innen und ein deutliches Signal an die gesamte Branche: Preisgarantien dürfen wegen steigender Beschaffungskosten nicht einfach außer Kraft gesetzt werden“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.
preisgarantie lässt erhöhung nicht zu
ExtraEnergie hat Verträge mit einer sogenannten eingeschränkten Preisgarantie angeboten. Das Unternehmen wollte sich dadurch gezielt als krisensicheres Unternehmen vermarkten. Preisänderungen sind in diesem Fall nur wegen gestiegener Steuern, Abgaben oder Umlagen zulässig,. Eine Preiserhöhung wegen steigender Kosten für die Beschaffung von Energie ist jedoch nicht vorgesehen und deshalb ausgeschlossen.
Der Beschluss des Landgerichts Düsseldorf schützt alle Kund:innen der ExtraEnergie GmbH. Dazu gehören auch die Marken „prioenergie“ sowie „hitenergie“, die jeweils Strom- und Gasprodukte anbieten.
Das sollten Betroffene jetzt tun
Das Landgericht Düsseldorf bestätigt mit dem Beschluss die Auffassung der Verbraucherzentrale NRW, dass die Preiserhöhungen und AGB-Änderungen der ExtraEnergie GmbH unwirksam sind. Trotzdem empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW, der Preismitteilung mit Hinweis auf den Gerichtsbeschluss zu widersprechen und stellt dafür einen Musterbrief zur Verfügung. Vorsorglich sollten auch die Zählerstände zum 1. September 2022 abgelesen werden. Auf der kommenden Rechnung sollten Verbraucher:innen dann sorgfältig prüfen, ob die vertraglich vereinbarten Preise eingehalten wurden.