Prüfungsordnung für zertifizierten Verwalter kommt
Prüfungsordnung für zertifizierten Verwalter kommt
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Am 26.11.2021 hat der Bundesrat einer Regierungsverordnung zugestimmt, die die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz WEG regelt. Allerdings ist die Zustimmung an Bedingungen geknüpft. Setzt die Bundesregierung diese Änderungen um, kann sie die Verordnung wie geplant am Tag nach der Verkündung in Kraft setzen.
Nachweis bei IHK
Rechtsgrundlage für die Verordnung ist die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Reform des WEG (/Wohneigentumsgesetz) vom Oktober 2020, die seit Dezember 2020 gilt. Sie gibt allen Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern den Anspruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Dieser muss vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen haben, dass er oder sie über die notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Voraussetzungen verfügt.
Bundeseinheitliche Vorgaben für Zertifikat
Um die einheitliche Qualität der Zertifizierung sicherzustellen, sieht die Verordnung bundesweite Regeln für das Prüfungsverfahren und die Prüfungsgegenstände vor, zudem Ausnahmen von Prüfungspflicht für Personen, die bestimmte Qualifikationen bereits haben. Ziel ist es, den Industrie- und Handelskammern einen konkreten Rahmen für die Ausgestaltung des Zertifizierungsverfahrens im Detail zu geben.
Verkündung – Inkrafttreten
Die Verordnung soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Wann dies geschieht, bestimmt die Bundesregierung, denn sie organisiert die Veröffentlichung.
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