25. September 2012 von Hartmut Fischer
Teilen

Räumung nach Berliner Modell

Räumung nach Berliner Modell

Teilen
25. September 2012 / Hartmut Fischer

Mietermöbel dürfen nicht auf den Sperrmüll

Wird eine Wohnung per Gerichtsbeschluss nach dem so genannten „Berliner Modell“ zwangsgeräumt, wird dadurch laut Richterentscheid der Besitz an den Räumen wieder vollständig an den Wohnungseigentümer zurückverwiesen. Dennoch dürfen die vom verschwundenen Mieter zurückgelassenen Sachen nicht einfach auf dem Sperrmüll entsorgt werden. Darauf hat das Oberlandesgericht Stuttgart bestanden.

In dem zugrunde liegenden Verfahren war der säumige Mieter in der Vorinstanz per Versäumnisurteil zunächst zur Zahlung von monatlich 396 Euro bis zur vollständigen Räumung und Rückgabe der Wohnung verurteilt worden. Als das ohne Wirkung blieb, beantragte der genervte Vermieter die Zwangsräumung, die ihm auch zugestanden wurde. Mit der Auflage, dass die hinterlassenen Gegenstände in der Wohnung zu verbleiben haben. Diese der Vernichtung zuzuführen, wurde dem Hauseigentümer versagt.

Und das zu Recht, wie die Stuttgarter Oberlandesrichter betonten. Zwar hätte das zuständige Amtsgericht in diesem Fall die Entscheidung über einen geordneten Pfandverkauf treffen können. Die vom Vermieter beantragte Entmüllung stelle jedoch eine „Verwertung durch Vernichtung“ dar. Die Vernichtung eines Pfands sei aber – im Gegensatz zu seinem Verkauf – im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht geregelt.

Auch die Behauptung des Vermieters, die umstrittenen Sachen wären „offensichtlich wertlos“, sei eine Fehlinterpretation eines Schreibens des Obergerichtsvollziehers. Der hatte lediglich festgestellt, dass das gesamte Räumungsgut einschließlich der Kücheneinrichtung keinen Wert habe, welcher die Kosten des Versteigerungsverfahrens übersteige.

Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 19.03.2012, Aktenzeichen 8 W 93/12.

immo:News abonnieren
Nutzen Sie unseren Informations-Service und erhalten Sie kostenlose Produktinformationen aus erster Hand, exklusive Aktionsangebote, Tipps, Tricks und aktuelle Urteile rund um das Thema Vermietung.