Rauchen auf dem Balkon erlaubt?
Rauchen auf dem Balkon erlaubt?
Der rauchende Nachbar mag störend sein – dennoch muss er geduldet werden. Das entschied jetzt das Landgericht Potsdam in einem Urteil.
In dem Verfahren ging es um einen Raucher, der für seine „Zigarettenpause“ den Balkon seiner Wohnung nutzte. Das störte ein über ihm wohnendes Ehepaar. Sie warfen dem Raucher vor, dass sie durch das „Qualmen“ Ihren Balkon kaum nutzen könnten. Auch könnten sie ihre Wohnung nicht lüften, solange sich der Mieter unter ihnen seinem „Rauchgenuss“ hingab. Der Raucher wollte aber auf sein Vergnügen nicht verzichten. Darum klagte das Ehepaar mit dem Ziel, dem Beklagten das Rauchen in bestimmten Zeiten zu verbieten.
Sowohl das zuständige Amtsgericht als auch das Landgericht als Berufungsinstanz lehnten den Antrag der Eheleute ab. Für das Landgericht gab es keine rechtliche Grundlage, mit der das Rauchen auf dem Balkon zu bestimmten Zeiten untersagt werden könne. Die Kläger konnten nach Meinung der Richter ungehindert nutzen. Dem Landgericht fehlten auch Nachweise, dass in diesem Fall etwaige Gesundheitsschäden wegen Passivrauchens zu erwarten seien. Der Rauch könne sich in der Luft verflüchtigen. Außerdem müsse man berücksichtigen, dass die Balkone doch einige Meter auseinanderliegen würden.
Allerdings wurde die Revision zugelassen. Damit haben die klagenden Eheleute die Möglichkeit, vor dem Bundesgerichtshof eine Überprüfung des Urteils einzuklagen. Diesen Weg will das Paar jetzt gehen.
Urteil des Landgerichts Potsdam vom 14.03.2014 – 1 S 31/13 –