3. Mai 2012
Rauchmelder auch in Niedersachsen Pflicht
Rauchmelder auch in Niedersachsen Pflicht
Am 12. April 2012 hat nun auch Niedersachsen den Weg für die Pflicht, Rauchwarnmelder in Wohnungen anzubringen, frei gemacht. Neubauten müssen ab November diesen Jahres mit entsprechenden Geräten ausgestattet werden. Eigentümer von Bestandsimmobilien haben noch bis Ende 2015 Zeit, ihre Wohnungen mit den Rauchwarnmeldern auszustatten. Rauchwarnmelder müssen nach der neuen Landesbauordnung in folgenden Räumen angebracht werden:
- Schlafräume,
- Kinderzimmer,
- Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen.
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