Rauchmelderpflicht in Baden Württemberg und Hessen
Rauchmelderpflicht in Baden Württemberg und Hessen
Die Schonzeit für Bestandsbauten läuft in Baden Württemberg und Hessen ab: Bis zum Ende diesen Jahres müssen alle Gebäude in diesen Bundesländern mit Rauchmeldern ausgestattet werden. In unserer Tabelle können Sie nachlesen, welche Regelungen für Ihr Bundesland gelten.
Wo Rauchmelder anzubringen sind, ergibt sich aus der jeweiligen gesetzlichen Grundlage. Grundsätzlich sollte sich auch auf jedem Treppenaufgang mindestens ein Rauchmelder befinden. Rauchmelder können in Küchen und Bäder nicht eingesetzt werden, da hier aufsteigende Wasserdämpfe zu schnell zu Fehlalarmen führen können. Die Geräte können – dank der ausführlichen und verständlichen Gebrauchsanweisungen – auch von Laien problemlos installiert werden. Sie sollten bei der Anschaffung einige Punkte beachten:
- Achten Sie auf das Zeichen der VdS Schadenverhütung GmbH
- Das Gerät sollte einen Testmechanismus zur Prüfung der Funktionsfähigkeit besitzen.
- Bei Ausfall der Stromversorgung sollte ein Warnsignal vom Gerät ausgehen. Der Rauch sollte von allen Seiten gut in das Gerät eindringen können.
- Geräte müssen der DIN-Norm EN 14604 entsprechen. Geräte ohne DIN-Norm sind überaltert.
- Der Alarm sollte bei einer möglichst geringen Rauchkonzentration ausgelöst werden.