Rechtsanwalt im Auftrag der WEG
Rechtsanwalt im Auftrag der WEG
© Titiwoot Weerawong / Vecteezy
Hat ein Wohnungseigentümer unzulässige, bauliche Veränderungen vorgenommen (hier Installation einer Klimaanlage), kann die Wohneigentümergemeinschaft einen Rechtsanwalt beauftragen, die Beseitigung der unerlaubten Baumaßnahme durchzusetzen. Es muss nicht zuvor ein Gutachten bezüglich der Erfolgschancen eingeholt werden. Zu diesem Ergebnis kam das Landgericht Frankfurt/Main in einem Urteil vom 15.02.2024 (Aktenzeichen 2 13 S 53/23).
rechtsanwalt gegen unerlaubte baumaßnahme eingeschaltet
In dem Verfahren ging es um eine Klimaanlage, die ein Wohnungseigentümer unzulässigerweise installiert hatte. Die Wohnungseigentümerversammlung entschied deshalb mehrheitlich, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, um den Rückbau der Anlage durchzusetzen.
Amtsgericht: RechtsAnwalt durfte eingeschaltet werden
Mit der Entscheidung waren Wohnungseigentümer nicht einverstanden. Sie klagten gegen die Entscheidung der Versammlung. Sie argumentierten, dass vor der Beauftragung eines Rechtsanwalts zunächst ein Gutachten eingeholt werden müsse, mit dem die voraussichtlichen Erfolgsaussichten einer Klage zur Durchsetzung des Rückbaus geklärt werde. Das zuständige Amtsgericht folgte der Ansicht jedoch nicht und wies die Klage ab. Hiergegen richtete sich die Berufung der Kläger.
Auch Landgericht bestätigt Einsatz des Anwalts
Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Frankfurt/Main konnten sich die Kläger aber ebenfalls nicht durchsetzen. Das Gericht betätigte die Vorentscheidung des Amtsgerichts. In der Begründung stellte das Landgericht klar, dass die Erteilung des Auftrags an einen Rechtsanwalt einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht. Die Prüfung der Erfolgsaussichten sei nicht notwendig. Mit dem Auftrag an den Rechtsanwalt werde gleichzeitig eine Prüfung der Erfolgsaussichten verbunden. Das Gericht sah auch keine finanziellen Vorteile, wenn vor der Beauftragung des Anwalts ein Machbarkeits-Gutachten eingeholt wird.
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