21. Februar 2011 von Hartmut Fischer
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Regenwasserrohrbruch nicht versichert!

Regenwasserrohrbruch nicht versichert!

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21. Februar 2011 / Hartmut Fischer

Ihre Immobilie haben Sie über eine Wohngebäudeversicherung abgesichert? Das ist gut – wenn auch nicht immer alle Schäden hiervon abgedeckt werden. Die Regenabflussrohre werden beispielsweise nicht über die Versicherung abgedeckt. Darauf wies die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Sie bezog sich hiebrei auf ein Urteil des Landgerichts Coburg vom 16.03.2010 (Aktenzeichen: 23 O 786/09).

In dem Verfahren hatte ein Versicherter gegen seine Versicherung geklaft. An seinem Haus war die Dachrinne übergelaufen. Das Regenabflussrohr war außerhalb der Immobilie gebrochen. Das Rohr war aber noch auf dem Gelände gerbochen, auf dem sich das Gebäude befand, für das die Wohngebäudeversicherung bestand. Der Versicherte verlangte nun von der Versicherung die Erstattung der Rohrinspektions- und -instandesetzungskosten. Die Gesamtkosten beliefen sich auf mehr als 8.700 €. Die Versicherung lehnte dies ab und stellte sich auf den Standpunkt, dass der Schaden von der Wohngebäudeversicherung nicht erfasst würde. Der Versicherte klagte daraufhin, verlor jedoch vor dem Landgericht Coburg.

In Ihrer Begründung stellten die Richter fest, dass nach den Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherung der Schaden nicht versichert war. Ableitungsrohre der Wasserversorgung außerhalb des versicherten Gebäudes aber noch auf dem Versicherungsgrundstück sind nur erfasst, wenn diese Rohre der Entsorgung versicherter Gebäude dienen. Dies sei hier nicht der Fall. Ein Abflussrohr für Regenwasser sei nicht der Wasserversorgung zuzuordnen. Dies – so die Richer – ergebe sich dies bereits aus dem allgemeinen Sprachgebrauch. Daher wies das Gericht die Klage ab.

Foto: Ricardo Stephan / www.pixelio.de

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