11. November 2015 von Hartmut Fischer
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Rückkanalfähiges Breitband: Wohnwertverbesserung

Rückkanalfähiges Breitband: Wohnwertverbesserung

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11. November 2015 / Hartmut Fischer

Ein rückkanalfähiger Breitband­kabel­anschluss stellt eine Wohnwertverbesserung dar, wenn darüber ohne zusätzliche Kosten oder Vertragsbindung Fernsehprogramme empfangen werden können. Es spielt dabei keine Rolle, ob über das Breitbandkabel auch ohne Vertragsbindung Internet und Telefon genutzt werden können. Das ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg.

In dem vom Gericht zu entscheidenden Fall verlangte der Vermieter eine Mieterhöhungszustimmung von seinen Mietern. Unter anderem vertrat er die Ansicht, dass der rückkanalfähige Breitbandkabelanschluss eine Wohnwerterhöhung darstelle. Er begründete dies damit, dass über den Kabelanschluss ohne Kosten Fernsehprogramme empfangen werden konnten. Bei Abschluss eines entsprechenden Vertrages konnte der Anschluss für Internet und Telefon genutzt werden. Da die Mieter dem widersprachen, kam es zur gerichtlichen Auseinandersetzung.

Der Richter sah die Angelegenheit wie der Vermieter. Auch für ihn stellte der Anschluss ein Wohnwert erhöhendes Merkmal dar, da man hierüber kostenlos und ohne vertragliche Bindungen Fernsehsender empfangen könne.

Die Nutzung von Internet und Telefon ohne Zusatzvertrag müsse nicht möglich sein, um die Wohnwertverbesserung zu rechtfertigen. Der Vermieter müsse weder Internet- noch Telefonanschluss ohne Vertragsbindung anbieten, um die Verbesserung durchzusetzen. Schon die Möglichkeit zwischen Telekommunikations- oder Kabelanbieter wählen zu können, stelle einen Mehrwert für die Mieter dar.

Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg vom 28.06.2013 – Aktenzeichen 213 C 497/12

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