22. Februar 2022 von Hartmut Fischer
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Sanierungsförderung der KfW wieder möglich

Sanierungsförderung der KfW wieder möglich

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22. Februar 2022 / Hartmut Fischer

Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mitteilt, können ab heute (22. Februar 2022) wieder Anträge bei der KfW für Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Die Sanierungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet damit wieder. Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben zunächst unverändert.

gestoppte anträge werden bearbeitet

Die KfW hatte in einem ersten Schritt bereits begonnen alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 23. Januar 2022, 24:00 Uhr eingegangen waren. Diese Anträge werden von der KfW zeitnah nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und – bei Förderfähigkeit – genehmigt. In einem zweiten Schritt startet heute die Sanierungsförderung wieder.

Förderprogramme wegen fehlender Mittel gestoppt

Mitte Januar wurden kurzfristig die gesamten KfW Förderprogramme für effizientes Bauen und Sanieren gestoppt. Die hierfür genehmigten Haushaltsmittel waren aufgebraucht. Nach Protesten aus der Bauwirtschaft werden jetzt auch die bis zum 24.1.2022 gestellten Anträge bearbeitet. Keine Chance haben hingegen Bauherren mit dem Effizienzhaus-Standard EH55, die noch nach dem 24. Januar einen Antrag stellen wollten, obwohl das Programm offiziell bis 31.1.2022 laufen sollte.


Info: Was ist der KfW-Effizienzhaus-Standard?

Der KfW Effizienzhaus Standard wird anhand von zwei Positionen ermittelt. Auf der einen Seite wird der Gesamtenergiebedarf der Immobilie – der sogenannte Primärenergiebedarf – berücksichtigt. Auf der anderen Seite spielt die Wärmedämmung des Gebäudes berücksichtigt (Transmissionswärmeverlust).

Das KfW Effizienzhaus EH100 erfüllt die Vorgaben des Gebäude Energiegesetzes (Nachfolger der Energieeinsparverordnung) und ist damit das Referenzgebäude für die staatliche Förderung. Je geringer der Effizienzhaus Standard ausfällt, umso größer sind die Fördermöglichkeiten.

Ab 2023 sollen Förderungen nur noch für Gebäude mit dem Effizienzhaus Standard EH55 gewährt werden.

 

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