26. Oktober 2012 von Hartmut Fischer
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Schadenersatz, wenn Wurzeln zu weit wachsen

Schadenersatz, wenn Wurzeln zu weit wachsen

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26. Oktober 2012 / Hartmut Fischer

Richtet die Wurzel eines in der Nähe der Grundstücksgrenze gepflanzten Baumes Schäden auf dem Nachbargrundstück an, hat der Eigentümer einen Anspruch auf Schadenersatz. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Itzehoe.

In dem Verfahren klagte ein Grundstückseigentümer gegen seinen Nachbarn. Dessen ca. 20 Meter hohe Birke hatte mit ihren auf das Nachbargrundstück ausufernden Wurzeln Schäden an einem Schuppen angerichtet. Dies wurde von einem Sachverständigen bestätigt.

Das Landgericht bestätigte den Schadenersatzanspruch des Grundstückseigentümers. Der Eigentümer der Birke hätte die Schäden vermeiden können. So hätte man eine Wurzel-Sperrfolie einziehen können. Der Eigentümer der Birke war jedoch davon ausgegangen, dass eine solche Folie vom Eigentümer des Nachbargrundstücks einzuziehen wäre. Die Kappung der Wurzeln kam nicht infrage, auch ein Fällen sei nicht zulässig. Solche Maßnahmen hätten dem Naturschutzrecht widersprochen.

Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 18.09.2012 – Aktenzeichen 6 O 388/11

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