30. Oktober 2014
Schleswig-Holstein senkt die Kappungsgrenze
Schleswig-Holstein senkt die Kappungsgrenze
Die Landesregierung von Schleswig Holstein hat für insgesamt 15 Kommunen die Absenkung der Kappungsgrenze ab 01.12.2014 beschlossen. In diesen Kommunen kann dann die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 15 % gesteigert werden. Die Verordnung gilt zunächst für fünf Jahre. Betroffen sind Ahrensburg, Ammersbek, Bargteheide, Barsbüttel, Glinde, Helgoland, Hörnum, Kampen, List, Nebel, Sylt, Wedel, Wenningstedt-Braderup, Wentorf und Wyk auf Föhr.
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