Schweigen ist keine Zustimmung
Schweigen ist keine Zustimmung
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil klargestellt, dass Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Banken grundsätzlich nicht wirksam werden können, wenn der Kunde lediglich nach Kenntnis der Änderungen geschwiegen hat. (Urteil vom 27.04.2021 – Aktenzeichen XI ZR 26/20)
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv) hatte das Verfahren angestrengt. Hintergrund waren die in den vergangenen Jahren steigenden oder neu eingeführten Kontoführungsgebühren.
Die Banken stützen sich hierbei auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die die Zustimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher zu Vertragsänderungen und Preiserhöhungen fingieren, indem keine Reaktion der Kunden als Zustimmung ausgelegt wird. Anhaltspunkte für Anlass und Umfang der Änderungen enthalten diese Klauseln nicht. Kundinnen und Kunden müssen lediglich in Textform informiert werden. Diese können den Vertrag dann zwar fristlos und kostenfrei kündigen. Wollen sie aber ohne Änderungen am Vertrag festhalten, müssten sie aktiv widersprechen und riskieren damit eine Änderungskündigung.
Ein solches Vorgehen ist zwar grundsätzlich im Recht angelegt, aber nach Auffassung des vzbv nicht für alle Arten von Vereinbarungen und in beliebigem Umfang. Deshalb klagte der Verband gegen die Postbank, um den Sachverhalt gerichtlich klären zu lassen.
Diese Rechtsauffassung hat der Bundesgerichtshof nun bestätigt. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank seien unwirksam, wenn sie ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen fingieren.
Lesen sie hierzu auch die Pressemeldung des Bundesgerichtshofs
In einer ersten Stellungnahme kommentierte Klaus Müller – Vorstand des vzbv) das Urteil: „Das ist ein gutes Urteil für Verbraucherinnen und Verbraucher mit Signalwirkung für die gesamte Bankbranche. Es war gut und richtig, den Weg durch die Instanzen zu gehen und nun endlich Rechtssicherheit für Verbraucher zu schaffen. Wenn die Postbank oder andere Geldinstitute künftig Vertrags- und Preisanpassungen durchsetzen wollen, müssen sie das klar und nachvollziehbar bereits in den AGB regeln. Die Postbank muss sich nun auch schnell überlegen, wie sie mit den zu Unrecht erhöhten Entgelten umgeht. Für Bankkunden bringt das Urteil einen echten Mehrwert, denn es erhöht ihre finanzielle Sicherheit und Planbarkeit.“