Schweinehaltung: Urteil bestätigt
Schweinehaltung: Urteil bestätigt
Schweinehaltung: Urteil bestätigt
In dem Verfahren gegen die Haltung von Wollschweinen hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz die Entscheid des Verwaltungsgerichts Neustadt bestätigt. Das Gericht stellt fest, dass das Verbot schon dann wirksam werde, wenn für die entsprechenden Anlagen die erforderlichen Genehmigungen nicht vorlägen. Es bestehe auch ein besonderes öffentliches Interesse am sofortigen Vollzug. Nur so könne sichergestellt werden, dass ungerechtfertigte Vorteile gegenüber jenen Bürgern, die sich an geltendes Recht hielten, wieder entzogen würden. Im vorliegenden Fall lägen weder die notwendigen Genehmigungen vor noch können davon ausgegangen werden, dass die Genehmigungen erteilt würden.
Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 02.01.2014 – Aktenzeichen 8 B 11261/13.OVG –