Silberfischchen in der Eigentumswohnung sind kein Mangel
Silberfischchen in der Eigentumswohnung sind kein Mangel
Wer eine bereits vorher bewohnte Eigentumswohnung erwirbt, muss damit rechnen, dass sich in der Wohnung Silberfischchen befinden. Daraus lässt sich – nach Meinung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm – noch kein Mangel ableiten (Urteil vom 12.06.2017, Aktenzeichen 22 U 64/16).
Geklagt hatte im vorliegenden Fall die Käuferin einer knapp 20 Jahre alten Eigentumswohnung, die rund ein Vierteljahr nach dem Erwerb Silberfischchen in der Wohnung entdeckte. Die eingeleiteten Maßnahmen, bis hin zum Einsatz eines Kammerjägers, konnten das Ungeziefer nicht vertreiben. Da die Klägerin von einem starken Befall bei Kauf beziehungsweise Wohnungsübergabe ausging, erklärte sie ihren Rücktritt vom Kaufvertrag und klagte auf Rückabwicklung des Vertrages.
Allerdings ohne Erfolg. Das OLG Hamm, das einen Sachverständigen hinzugezogen hatte, sah in den Silberfischchen keinen Sachmangel, der eine Rückabwicklung des Kaufvertrages rechtfertige. Die Richter führten hierzu aus, dass in einer Wohnung befindliche Insekten erst zum Mangel würden, wenn dadurch die Nutzung als Wohnung nicht mehr möglich sei oder der Befall so schlimm sei, dass ein Käufer damit nicht rechnen müsse.
Bei einer bereits fast 20 Jahre alten Wohnung könne man nicht erwarten, dass diese völlig frei von Silberfischchen sei. Der hinzugezogene Gutachter stellte hierzu fest, dass in genutzten Wohnungen mit einem Grundbestand an Silberfischchen gerechnet werden müsse. Außerdem gehe hiervor keine gesundheitliche Gefährdung der Bewohner aus. Grundsätzlich könne kein Käufer erwarten, dass eine Wohnung völlig frei von Insekten sei. Das Vorhandensein stelle deshalb keinen Mangel dar.
Einen außergewöhnlich starken Befall mit Silberfischchen konnte die Klägerin jedoch nicht beweisen. Der Sachverständige hielt es durchaus für möglich, dass bei der Übergabe der Wohnung die Zahl der Silberfischchen noch eher unauffällig war. Da sich die Tiere sehr schnell vermehren, hätte die aktuelle Population auch erst nach dem Verkauf eintreten können.