27. April 2024 von Hartmut Fischer
Teilen

Solarpaket I vereinfacht Betrieb von Balkonkraftwerken

Geld sparen

Solarpaket I vereinfacht Betrieb von Balkonkraftwerken

© Yevhen Prozhyrko / Shutterstock

27. April 2024 / Hartmut Fischer

Der Bundesrat hat am 26.04.2024 dem sogenannten „Solarpaket I“ zugestimmt. Damit soll der Ausbau der Solarenergie auch im privaten Bereich weiter gefördert werden. Die meisten Neuerungen des Pakets treten nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Auch für Vermieter und Mieter beinhaltet das Solarpaket I eine Reihe interessanter Aspekte. Insbesondere die Installation sogenannter „Balkonkraftwerke“ soll gefördert werden.

Was sind Balkonkraftwerke?

Die Installation von „Balkonkraftwerken“ – auch „Stecker-Photovoltaik-Anlagen“ genannt – wird durch das Solarpaket I vereinfacht. Die Anlagen funktionieren im Kleinen eigentlich genauso wie die „Großen“. Die Solarpanelle  können  beispielsweise am Balkon befestigt werden. Über einen Wechselrichter, der sich meist auf der Rückseite der Paneele befindet, wird der erzeugte Gleichstrom in Wechselstrom umgewandelt und kann dann ins Haus- oder Wohnungsstromnetz eingespeist werden.

solarpaket I ebenet den Weg zum Balkonkraftwerk

Durch das Solarpaket I gibt es eine Reihe von Veränderungen, die mit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle (Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt) gültig werden. Damit wird es unter anderem einfacher, ein Balkonkraftwerk zu installieren.

Schuko-Stecker fürs Balkonkraftwerk

Es dürfen nun auch Schuko-Stecker verwendet werden. Da die Wechselrichter mit einem Anlagenschutz ausgerüstet sind, der die Anlage bei Problemen abschaltet, ist die Möglichkeit, dass durch die Steckdosen Gefährdungen entstehen (Brand oder Stromschläge durch offen liegende Kontakte) eher gering. Fachleute weisen allerdings immer noch auf solche Gefahren hin.

neue Einspeis- und OPbergrenzen für Balkonkraftwerke

Die Einspeis-Grenze der Wechselrichter wird von 600 Watt auf 800 Watt erhöht. Bei vielen bereits angeschafften Balkon-Anlagen ist es möglich, die Wechselrichter entsprechend umzustellen.

Neu eingeführt wurde eine Obergrenze für die Solarmodule. Erlaubt sind nun maximal 2.000 Watt. Meist verteilt sich das auf vier Module á 500 Watt.

Rückwärtslaufende Stromzähler für Balkonkraftwerke Übergangsweise erlaubt

Als Übergangslösung sind rückwärts laufende Stromzähler erlaubt. Diese müssen aber durch Zweirichtungszähler ersetzt werden. Der Zweirichtungszähler erfasst den Strom, der ins Netz eingespeist wird. und den aus dem Netz entnommenen „Reststrom“. Der Stromfluss wird also in zwei Richtungen gemessen. Mithilfe der Differenz zwischen den beiden Beträgen lässt sich die Strommenge ermitteln, die dem Haushalt für den Selbstverbrauch zur Verfügung steht.

Balkonkraftwerk als „privilegierte maßnahme”

Balkonkraftwerke werden als „privilegierte Maßnahme“ klassifiziert. Hierzu werden Änderungen am BGB und vor allem am § 20 WEG (Wohneigentumsgesetz) vorgenommen. Das hat zur Folge, dass der Mieter einen Anspruch auf die Zustimmung des Vermieters bei der Installation eines Balkonkraftwerkes hat. Allerdings kann die Wohneigentümergemeinschaft Einfluss auf die Art der jeweiligen Installation nehmen.

Eine Steckdosen-Solaranlage meldet man nur noch über das Marktstammdatenregister an. Eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt.


Das könnte sie auch interessieren:

Mini-Photovoltaikanlagen
Balkonkraftwerke: Bald mehr Rechte für den Mieter?


 

immo:News abonnieren
Nutzen Sie unseren Informations-Service und erhalten Sie kostenlose Produktinformationen aus erster Hand, exklusive Aktionsangebote, Tipps, Tricks und aktuelle Urteile rund um das Thema Vermietung.