Spende als legaler Trick und seine Nebenwirkungen
Spende als legaler Trick und seine Nebenwirkungen
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Es ist legitim, dass man als Steuerzahler auch legale „Schlupflöcher“ nutzt, um dem Fiskus möglichst wenig zu überweisen. Doch auch bei den Finanzgerichten ist man nicht auf den Kopf gefallen, wie ein Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt vom 07.11.2023 beweist (Aktenzeichen: 2 U 115/22). Hier ging es um den Ersatz der Miete durch eine Spende des Vermieters.
Die Mietee und die Spende des Vermieteer
In dem Verfahren ging es um die Mietzahlungen einer gemeinnützigen Stiftung, die Räume für ein Museum von einer GmbH anmieteten. Nach Abschluss des Mietvertrages schloss man einen weiteren eigenständigen Vertrag ab. Danach verpflichtete sich die Vermieterin jährlich eine Spende etwa in Höhe der vereinbarten Jahresmiete an die Stiftung zu zahlen. Aus den Mitteln der Spende wollte die Stiftung, die über kein nennenswertes Vermögen verfügt, die Miete bezahlen.
ZUsage nicht eingehalten – Mieter nicht zahlungsfähig
2020 wurde das Gebäude an eine Immobiliengesellschaft aus Frankfurt verkauft. Die Kaufvertragsparteien vereinbarten die Übernahme der verraglich zugesicherten Spendenzahlung durch den Käufer und neuen Vermieter der Beklagten. Allerdings blieben die Spendenzahlungen aus. Als die Stiftung keine Spende mehr erhielt, war sie auch nicht mehr in der Lage, die Miete zu zahlen.
Der neue Vermieter kündigte wegen Zahlungsverzugs und klagte die rückständige Miete ein. Vor dem Landgericht war er auch erfolgreich. Doch in der Berufungsverhandlung stellte sich das Oberlandesgericht (OLG) auf die Seite der Stiftung.
Oberlandesgericht: Mieter nicht In Verzug
Die Stiftung sei nicht mit den Mieten in Verzug geraten. Die zwischen der ursprünglichen Vermieterin und der Beklagten getroffene Spendenvereinbarung stelle eine mietrechtliche Abrede über Höhe und Fälligkeit der Miete dar; sie stehe entgegen der landgerichtlichen Annahme nicht allein im wirtschaftlichen Zusammenhang zu dem Mietvertrag. Damit sei diese Vereinbarung auf den neuen Käufer der vermieteten Räumlichkeiten übergegangen und binde ihn („Kauf bricht nicht Miete“).
Vereinbarung über spende ist verdeckte Miethöhevereinbarung
Inhaltlich handele es sich bei der Vererinbarung über die Spende um eine verdeckte Vereinbarung über die Miethöhe. Mit der als Spende deklarierte Zahlung wurde die zunächst vereinnahmte Miete zurückgezahlt. Die tatsächlich vereinbarte Miete wurde um die Spendenhöhe reduziert. Die Parteien machten sich auf diese Weise die Gemeinnützigkeit der Beklagten zunutze. , „indem der tatsächlich nicht verlangte Mietanteil über die Deklaration als Spende einer steuerlichen Privilegierung zugeführt werden konnte“, vertieft das OLG. Durch die Zahlung der Spende schuldete die Beklagte faktisch gar keine Miete.
Spende diente der legalen steuerersparnis
Den Beteiligten sei es darum gegangen, durch die Vereinbarung einer bestimmten Miethöhe einerseits und der späteren Vereinbarung über eine Spende andererseits sich besondere steuerliche Umstände, die mit der Abzugsfähigkeit von Spenden einhergehen, zunutze zu machen.
Zuwendungen des Sponsors, die keine Betriebsausgaben sind, gelten als Spenden (nach § 10b EStG). Sie müssen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke freiwillig erbracht werden, kein Entgelt für eine bestimmte Leistung sind und im tatsächlichen wirtschaftlichen Zusammenhang mit dessen Leistung stehen. So die Rechtsauffassung des Finanzministeriums. Die Beteiligten schlossen über die Spende einen gesonderten Vertrag.So wurde vermieden, dass die Abzugsfähigkeit der Spende von den zuständigen Steuerbehörden in Zweifel gezogen werden konnte.
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