Standfestigkeitsprüfung keine Betriebskosten
Standfestigkeitsprüfung keine Betriebskosten
Lässt der Vermieter die Standfestigkeit von Bäumen prüfen, handelt es sich dabei nicht um Betriebskosten, die auf Mieter umgelegt werden können. Das entschied das Amtsgericht Bottrop.
Zu dem Verfahren war es gekommen, weil ein Vermieter den Baumbestand auf dem Grundstück seiner Immobilie auf ihre Standfestigkeit prüfen ließ und die Kosten auf den Mieter als Kosten für „Außenanlagen, Gehölzfläche“ umlegen wollte. Da der Mieter sich weigerte, diese Position zu akzeptieren, kam es zur gerichtlichen Auseinandersetzung.
Der Richter entschied, dass der Mieter diese Kosten nicht tragen müsse. Es handele sich hier um Kosten zur Baumwartung und –kontrolle, die nicht auf Mieter umgelegt werden könnten. Man dürfe die Kontrolle nicht mit Pflegemaßnahmen verwechseln, die wiederum umlagefähig wären.
Urteil des Amtsgerichts Bottrop vom 12.06.2014 – Aktenzeichen 11 C 59/14
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