Grundsätzlich muss ein Mieter mit Feuchtigkeit im Keller eines Altbaus rechnen. Eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist ... Weiterlesen
Wer in einen Altbau einzieht, kann keinen Neubaustandard erwarten. Deshalb ist auch eine Mietminderung nicht möglich, wenn ein zu hoher Baustandard für die Altbauwohnung ... Weiterlesen