WEG: Spitzboden ist Gemeinschaftseigentum
Gehört der Spitzboden zum Gemeinschaftseigentum, darf ihn der Wohnungseigentümer nicht ohne Einwilligung der Wohneigentümergemeinschaft ausbauen und seiner Wohnung angliedern. Selbst wenn der Verwalter zustimmte ... Weiterlesen